Internationaler Führerschein
Hinweise für Stemwede
Beschreibung
Hinweise für Stemwede
Graue und Rosa Führerscheine sollten nach folgender Staffelung getauscht werden:
Ihr Geburtsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953
19.01.2033
1953-1958
19.01.2022
1959-1964
19.01.2023
1965-1970
19.01.2024
1971 oder später
19.01.2025
Die zweite Staffelung bezieht sich auf das Datum, an dem der Führerschein ausgestellt wurde (Kartenführerschein):
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001
19.01.2026
2002-2004
19.01.2027
2005-2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012-18.01.2013
19.01.2033
Anträge können im Straßenverkehrsamt oder im Bürger-Service des Kreis Minden-Lübbecke gestellt werden. Wer seinen Hauptwohnsitz in Espelkamp, Hille, Hüllhorst, Lübbecke, Porta Westfalica, Preußisch Oldendorf, Rahden oder Stemwede hat, kann den Antrag auch bei der dortigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- Bisheriger Führerschein
- ggf. Zusatzerklärung T-Klasse
Formulare
Hinweise für Stemwede
Voraussetzungen
Hinweise für Stemwede
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Stemwede
- § 24a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Gültigkeit von Führerscheinen)
- § 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Ausfertigung des Führerscheins)
- Anlage 8e Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine)
- § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Fahrerlaubnis und Führerschein)
Verfahrensablauf
Hinweise für Stemwede
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Bei der Fahrerlaubnisklasse 3 gibt es die Besonderheit der sog. Beschränkten Klasse CE oder auch CE79: Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres oder mit Verlängerung der Klasse 3 dürfen Fahrerlaubnisinhaber zusätzlich zum Zugfahrzeug der Klasse C1 (7,5 t) einen 11,25 t einachsigen Anhänger ziehen (Schlüsselzahl 79 (C1E>12000kg,
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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