Frühförderung
Hinweise für Hamm
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Die heilpädagogische Frühförderung eignet sich für Kinder vom ersten Lebensmonat bis zur Einschulung, bei denen eine Entwicklungsverzögerung, (drohende) Behinderung oder eine andere Auffälligkeit vermutet oder festgestellt wird.
Anhaltspunkte können beispielsweise sein:
- Schwierigkeiten mit dem Sprechen oder dem Sprachverständnis,
- sehr ungeschickte oder ängstliche Bewegungen,
- starke Unruhe und Unkonzentriertheit (Zappelphilipp),
- aggressives oder extrem ruhiges Verhalten,
- das Kind spielt nicht oder
- eine bereits diagnostizierte Behinderung.
Gerade die ersten Lebensjahre sind für die Entwicklung eines Kindes sehr wesentlich; hier werden entscheidende Weichen für seine spätere Entwicklung gestellt. Aus diesem Grunde, ist eine möglichst frühe Förderung der Kinder und Beratung der Familie sinnvoll.
Ab dem 01.01.2020 ist der Landschaftsverband-Westfalen-Lippe für Heilpädagogische Leistungen gem. § 79 SGB IX zuständig.
Die eingehenden Anträge werden entsprechend weitergeleitet.
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Ansprechpartner
Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-6601
Fax: 02381 17-2954
erforderliche Unterlagen
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- schriftlicher formloser Antrag über die Frühförderstellen
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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