Frühförderung

    Frühförderung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Kinder im Vorkindergartenalter, welche dem Personenkreis des § 99 SGB IX angehören, können durch Frühförderzentren gefördert werden. Die jeweilige Förderung wird individuell dem Behinderungsbild des Kindes entsprechend gestaltet.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Eingliederungshilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-15018

    Fax: 02271 83-35016

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Aufgaben des örtlichen/überörtlichen Trägers

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Formloser Antrag unter Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum sowie Sorgeberechtigte/r des Kindes Aktuelle ärztliche/medizinische Unterlagen von SPZ, Uniklinik, etc. Schweigepflichtentbindung Bei Frühförderung im Frühförderzentrum: Förder- und Behandlungsplan

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de