Frühförderung
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Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Kinder im Vorkindergartenalter, welche dem Personenkreis des § 99 SGB IX angehören, können durch Frühförderzentren gefördert werden. Die jeweilige Förderung wird individuell dem Behinderungsbild des Kindes entsprechend gestaltet.
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erforderliche Unterlagen
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Formloser Antrag unter Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum sowie Sorgeberechtigte/r des Kindes Aktuelle ärztliche/medizinische Unterlagen von SPZ, Uniklinik, etc. Schweigepflichtentbindung Bei Frühförderung im Frühförderzentrum: Förder- und Behandlungsplan
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen