Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen Anzeige bei der Verwendung organischer Lösemittel in nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen

    Immissionsschutz - Auskunft nach § 5 (2) 31. BImSchV (Gewerbe)

    Do you use organic solvents in your company? You may then need to report the attachment to the competent authority.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Die Lösungsmittelverordnung (31. BImSchV) beinhaltet Anforderungen an den Anlagenbetrieb und Grenzwerte, die einzuhalten sind. Die Betreiber entsprechender Anlagen sind zur Anzeige insbesondere ihrer Tätigkeit und des Lösungsmitteleinsatzes verpflichtet. Anlagen sind vor ihrer Inbetriebnahme der jeweils zuständigen kommunalen Umweltschutzbehörde bzw. Bezirksregierung anzuzeigen.

    Reduzierungsplan

    Betreiber bestimmter Anlagen können sich anstelle der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte auch für die Anwendung eines Reduzierungsplanes nach Anhang IV der 31. BImSchV entscheiden. Drei unterschiedliche Reduzierungspläne stehen zur Auswahl. Einfach und daher besonders interessant dürfte die Anwendung des Reduzierungsplanes C sein. Bei dem sogenannten "Vereinfachten Nachweis" werden die Lösungsmittelgehalte der Einsatzstoffe begrenzt. Sollte ein Reduzierungsplan betriebliche Anwendung finden, ist eine verbindliche Erklärung über die Einhaltung der einsatzstoffseitigen Anforderungen erforderlich. Für den "Vereinfachten Nachweis" steht ein Formular als Hilfestellung zur Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde zur Verfügung.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    66/3 Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02162/39-1242 (Martina Baudendistel)

    E-Mail: Umweltschutz@kreis-viersen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Display with the data that is relevant to the system.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    The notification must be submitted in writing by post or electronically to the competent authority.

    Fristen

    The notification must be submitted to the competent authority before the installation is put into operation or before a material modification of the installation.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministry of Environment, Energy, Food and Forestry Rhineland-Palatinate

    Version

    Technisch geändert am 07.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de