Immissionsschutz - Auskunft nach § 5 (2) 31. BImSchV (Gewerbe)
Do you use organic solvents in your company? You may then need to report the attachment to the competent authority.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Die Lösungsmittelverordnung (31. BImSchV) beinhaltet Anforderungen an den Anlagenbetrieb und Grenzwerte, die einzuhalten sind. Die Betreiber entsprechender Anlagen sind zur Anzeige insbesondere ihrer Tätigkeit und des Lösungsmitteleinsatzes verpflichtet. Anlagen sind vor ihrer Inbetriebnahme der jeweils zuständigen kommunalen Umweltschutzbehörde bzw. Bezirksregierung anzuzeigen.
Reduzierungsplan
Betreiber bestimmter Anlagen können sich anstelle der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte auch für die Anwendung eines Reduzierungsplanes nach Anhang IV der 31. BImSchV entscheiden. Drei unterschiedliche Reduzierungspläne stehen zur Auswahl. Einfach und daher besonders interessant dürfte die Anwendung des Reduzierungsplanes C sein. Bei dem sogenannten "Vereinfachten Nachweis" werden die Lösungsmittelgehalte der Einsatzstoffe begrenzt. Sollte ein Reduzierungsplan betriebliche Anwendung finden, ist eine verbindliche Erklärung über die Einhaltung der einsatzstoffseitigen Anforderungen erforderlich. Für den "Vereinfachten Nachweis" steht ein Formular als Hilfestellung zur Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde zur Verfügung.
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Ansprechpartner
66/3 Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02162/39-1242 (Martina Baudendistel)
E-Mail: Umweltschutz@kreis-viersen.de
erforderliche Unterlagen
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Rechtsgrundlage(n)
- § 5 der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV)
- Section 5 of the Ordinance limiting emissions of volatile organic compounds in the use of organic solvents in certain plants (31. BImSchV)
Verfahrensablauf
The notification must be submitted in writing by post or electronically to the competent authority.
Fristen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministry of Environment, Energy, Food and Forestry Rhineland-Palatinate
Stichwörter
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