SorgeerklärungOnline erledigen

    Sorgeerklärung

    Hinweise für Oelde

    Beschreibung

    Hinweise für Oelde

    Beurkundungen
    Wir beurkunden kostenfrei u.a.:

    • Vaterschaftsanerkennung
    • Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
    • Unterhaltsverpflichtung
    • Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind.


    Um genug Zeit für eine individuelle Beratung und Beurkundung zu haben, empfiehlt es sich, frühzeitig telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

    Sorgerecht
    Wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht einvernehmlich wünschen, können sie eine so genannte "Sorgeerklärung" abgeben. Das geht auch, wenn sie nicht zusammen leben.
    Die Sorgeerklärungen der Mutter und des Vaters können zusammen oder auch einzeln beurkundet werden.
    Diese Beurkundung ist nur bei einem Notar oder beim Fachdienst Jugendamt möglich, auch schon vor der Geburt des Kindes. Allerdings ist das Sorgerecht des Vaters an die verbindlich geklärte Vaterschaft gebunden.
    Geben die Eltern die Sorgeerklärung ab, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu. Will ein Elternteil später die Alleinsorge übernehmen, muss immer das Familiengericht entscheiden. Das gilt auch dann, wenn sich Mutter und Vater darüber einig sind.

    Geben die Eltern keine Sorgeerklärung ab und sind sie nicht miteinander verheiratet, so hat die Mutter die elterliche Sorge allein.
    Wer das alleinige Sorgerecht hat, benötigt hierüber einen Nachweis, um zum Beispiel einen Kinderausweis zu beantragen. Diesen Nachweis, auch Negativbescheinigung genannt, stellt der Fachdienst Jugendamt aus.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_167c4bae033f7537cf06c2cece514ad6

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 29

    59302 Oelde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02522 72-508

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    • Personalausweis
    • ggf. Aufforderungsschreiben des Unterhaltsberechtigten

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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    Deutsch

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