Sorgeerklärung
Hinweise für Coesfeld
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Die Pflicht und das Recht für ein Kind zu sorgen (elterliche Sorge) haben verheiratete Eltern gemeinsam. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern hat kraft Gesetzes die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht. Sie kann dieses durch eine Negativbescheinigung nachweisen. Hierin wird bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Bescheinigung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern des Kindes vorliegen.
Die Negativbescheinigung kann beim Kreisjugendamt Coesfeld angefordert werden.
Nicht miteinander verheiratete Eltern können aber durch eine übereinstimmende Erklärung die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind übernehmen. Diese Erklärung kann beim Jugendamt oder vor einem Notar beurkundet werden.
Die Beurkundungen können bei den bestellten Urkundspersonen des Jugendamtes nach Terminvereinbarung erfolgen.
Bitte beachten Sie folgende Adresse der Urkundspersonen:
Kreis Coesfeld
Abt. 51 - Jugendamt
Friedrich-Ebert-Str. 7
48653 Coesfeld
Für die Städte Coesfeld und Dülmen sind die dortigen Jugendämter zuständig.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Negativbescheinigung:
- Personalausweis,
- Antrag auf Erteilung einer Negativbescheinigung (siehe Dokumente)
Sorgeerklärung:
- Personalausweis
- Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter
- Geburtsurkunde des Kindes
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Coesfeld
- mind. Alter 18 Jahre
Rechtsgrundlage(n)
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- Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Beurkundungsgesetz (BeurkG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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