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    Sorgeerklärung

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Beschreibung

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Die elterliche Sorge für ein nichteheliches Kind steht kraft Gesetzes allein der Kindesmutter zu. Die Vaterschaftsanerkennung bedingt nicht automatisch, dass das Sorgerecht geteilt ist.

    Das gemeinsame Sorgerecht kommt zustande durch eine übereinstimmende Erklärung der Kindeseltern. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern des Kindes zusammenleben oder nicht.

    Auch die Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden. Dies kann ebenfalls bereits vor der Geburt erfolgen. 

    Weitere Informationen zur Vaterschaftsanerkennung finden Sie hier.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5368fb30875e07c407b366611a23db5f

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verwaltung, wirtschaftliche Erziehungshilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Kinder, Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Die Eltern sollten i.d.R. gemeinsam vorsprechen und folgende Unterlagen mitbringen:

    • jeweils gültiges Personaldokument
    • vorab: Angaben zu Namen, Vornamen, Geburtsdaten, Geburtsorten, Anschriften, Familienständen,
    • Vaterschaftsanerkennung oder gerichtlicher Vaterschaftsfeststellungsbeschluss,
    • Mutterpass (bei vorgeburtlichen Beurkundungen),
    • Geburtsurkunde des Kindes, wenn bereits vorhanden (bei nachgeburtlichen Beurkundungen)

    Formulare

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Fristen

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Kosten

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Die Beurkundung erfolgt gebühren- und auslagefrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Weiterhin können beurkundet werden:

    • Mutterschaftsanerkennung (§ 44 Absatz 2 PStG)
    • Widerruf der Vaterschaftsanerkennung
    • Zustimmung des Scheinvaters zur Vaterschaftsanerkennung
    • Zustimmungserklärungen der gesetzlichen Vertreter von minderjährigen Eltern zur Anerkennung und Sorgeerklärungen
    • Zustimmungserklärung des Kindes oder seines gesetzlichen Vertreters zur Vaterschaftsanerkennung
    • Verpflichtung zur Erfüllung von Ansprüchen auf Unterhalt (§ 1615 l BGB)
    • Bereiterklärung nach § 7 Abs. 1 des Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetzes
    • Widerruf der Einwilligung eines Kindes in die Annahme als Kind (§ 1746 Absatz 2 BGB)
    • Verzichtserklärung nach § 1747 BGB, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet
    • eine Erklärung des auf Unterhalt in Anspruch genommenen Elternteils nach § 252 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit aufzunehmen; § 129a der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de