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    Sorgeerklärung

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Die Mutter, die mit dem Vater des Kindes bei der Geburt nicht verheiratet ist, kann vom Jugendamt eine schriftliche Bestätigung/ Auskunft verlangen, dass sie mit dem Vater des Kindes keine gemeinsame Sorgeerklärung beurkundet hat (sogenanntes Negativattest).

    Mit einem sogenannten Negativattest kann eine Mutter, die mit dem Vater ihres Kindes nicht verheiratet ist/war, das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen. Hierin wird bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Bescheinigung keine übereinstimmende Sorgeerklärung der Eltern vorliegt. Diese Bestätigung dient der Mutter im Rechtsverkehr mit Behörden, Banken, gegenüber Kindergärten, Schulen, Ärzten, etc. als Nachweis, dass ihr im Um-kehrschluss die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind zusteht. Ein Negativattest wird nur für die Kinder ausgestellt, die in Bergisch Gladbach ihren Wohnsitz haben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 5 Kinder-, Jugend- und Familienförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 9

    51465 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 20.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    • Aktuelle Geburtsurkunde des Kindes (in Kopie)
    • Name und Anschrift der Mutter

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de