Sorgeerklärung
Hinweise für Herzogenrath
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Sind oder waren Sie mit dem Vater Ihres Kindes nicht verheiratet und haben die alleinige elterliche Sorge, so dient die Auskunft aus dem Sorgeregister als Nachweis, dass Sie die alleinige gesetzliche Vertreterin Ihres Kindes sind.
Zuständig für die Auskunftserteilung ist das Jugendamt Ihres Wohnortes.
Das Jugendamt des Geburtsortes Ihres Kindes führt ein Register über abgegebene Sorgeerklärungen und ergangene gerichtliche Entscheidungen (Sorgeregister).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- die Geburtsurkunde des Kindes sowie
- Ihr Personalausweis oder Reisepass
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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