Sorgeerklärung
Hinweise für Krefeld
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Wenn die Eltern des Kindes bei seiner Geburt nicht miteinander verheiratet sind, hat die Mutter grundsätzlich das alleinige Sorgerecht.
Wenn beide Elternteile die elterliche Sorge zukünftig gemeinsam ausüben wollen, kann dies durch eine entsprechende Urkunde festgelegt werden. Dies kann auch bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Beistandschaft
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-3240
E-Mail: beistandschaft@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Krefeld
Formulare
Hinweise für Krefeld
Voraussetzungen
Hinweise für Krefeld
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Krefeld
Verfahrensablauf
Hinweise für Krefeld
Der Antrag kann online gestellt werden.
Fristen
Hinweise für Krefeld
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Krefeld
Kosten
Hinweise für Krefeld
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Krefeld
Weitere Informationen
Hinweise für Krefeld
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Krefeld