Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger Aufhebung

    Stelle als Bezirksschornsteinfeger aufgeben

    Sie möchten Ihre Stelle als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bzw. als b evollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin aufgeben? Dafür müssen Sie sich an die zuständige Behörde wenden.

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Der Kreis Gütersloh übt die Aufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Kreisgebiet Gütersloh aus. Zur Zeit sind im Kreisgebiet 34 Kehrbezirke eingerichtet. Den für Sie zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger können Sie auf der Internetseite der Schornsteinfegerinnung unter www.schornsteinfeger-owl.de ermitteln.

    Durch die im Januar 2013 eingetretenen Änderungen im Schornsteinfegerrecht ist das Monopol der Bezirksschornsteinfeger weitgehend aufgehoben wurden. Es besteht nur noch ein eingeschränkter hoheitlicher Bereich.

    Folgende hoheitliche Tätigkeiten dürfen nur von dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden:

    • Erlass eines Feuerstättenbescheides
    • Durchführung der Feuerstättenschau
    • Prüfung der Brand- und Feuersicherheit
    • Bauabnahmen nach Landesrecht

    Bei den sogenannten freien Schornsteinfegerarbeiten steht es dem Eigentümer frei, den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder einen anderen Schornsteinfegerbetrieb mit den anfallenden Reinigungen, Überprüfungen und Messungen an den Feuerstätten zu beauftragen. Die Gebühren für die freien Schornsteinfegerarbeiten sind nicht staatlich festgelegt und können daher ggfs. Verhandelt werden.

    Der Eigentümer ist verpflichtet, die im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten fristgerecht zu veranlassen und

    • die Durchführung innerhalb von 14 Tagen nach dem im Feuerstättenbescheid festgelegten Termin dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nachzuweisen.

    Hierbei sollten Sie beachten, dass Sie nur einen Schornsteinfeger beauftragen dürfen, der in dem beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Berlin geführten Schornsteinfegerregister auf der Internetseite https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/sf-suche/ registriert ist.

    Einzelheiten zu den Regelungen können sie dem Informationsblatt (siehe unten) entnehmen.

    Für Fragen zu Ihrer Gebührenrechnung ist zunächst der bevollmächtigten. Bezirksschornsteinfeger der richtige Ansprechpartner. Im Einzelfall ist eine Auskunft hierzu auch hier erhältlich.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7e24d1814b1aba37e0bc84c5a92894d3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9ab33f39346d36a6c73ee801dc5fe611

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Detmold

    Adresse

    Hausanschrift

    Leopoldstr. 15

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231713486

    E-Mail: post34@bezreg-detmold.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 27.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Detmold - Dezernat 34

    Adresse

    Hausanschrift

    Leopoldstraße 15

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231 71 3400

    Fax: 05231 71 1295

    E-Mail: post34@bezreg-detmold.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    6.1.1: Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-0

    Fax: 05241 85-2233

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Keine

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Nein
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde kann die Aufhebung der Bestellung zur/ zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/ bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auf Antrag des Betroffenen vornehmen.

    Sie endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.

    Verfahrensablauf

    • Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erlässt die zuständige Behörde einen Bescheid, der Sie vom Posten des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers entbindet.
    • Die Aufhebung der Bestellung ist dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle durch die zuständige Behörde unverzüglich für die Führung des Schornsteinfegerregisters durch die zuständige Behörde mitzuteilen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Kostenart:

    Bemerkung: Richtet sich nach der Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW am 04.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de