Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständigen betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition Erteilung
Erlaubnis zum gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition (Waffenhandelserlaubnis) beantragen
Hinweise für Rheinisch-Bergischer Kreis
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Ansprechpartner
Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 022022050
E-Mail: waffenrecht.gl@polizei.nrw.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen