Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständigen betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition Erteilung

    Erlaubnis zum gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition (Waffenhandelserlaubnis) beantragen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

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    Version

    Technisch geändert am 18.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Philipp-Schneider-Straße 8-10

    50171 Kerpen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02233520

    E-Mail: ZA13.W.Recht.Rhein-Erft-Kreis@polizei.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de