Angaben zum Denkmal
Hinweise für Herne
Beschreibung
Hinweise für Herne
Zur Erhaltung und Bewahrung schutzwürdiger Baudenkmale und von Gebäuden in Sanierungsgebieten kann auf Antrag eine öffentliche Förderung, ein Zuschuss oder Darlehen bewilligt werden. Neben dieser unmittelbaren Förderung dienen Steuererleichterungen als Ausgleich für die Kosten, die das Denkmalschutzrecht den Eigentümer:innen auferlegt. Um die steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, benötigt der/die Eigentümer:in eine spezielle Steuerbescheinigung, die dem Finanzamt vorzulegen ist.
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Telefon Festnetz: 02323 16-3006
Fax: 02323 16-12339253
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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