Angaben zum Denkmal
Hinweise für Stemwede
Beschreibung
Hinweise für Stemwede
Denkmäler werden in Denkmallisten eingetragen. Diese Denkmallisten werden von den Gemeinden als untere Denkmalbehörden geführt.
Die Eintragung erfolgt im Benehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe von Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers, der Eigentümerin oder des Landschaftsverbandes.
Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Darüber hinaus sollen sie der Öffentlichkeit im Rahmen der Zumutbarkeit zugänglich gemacht werden.
Der Landschaftsverband Westfalen Lippe fördert im Rahmen seiner Möglichkeiten kleine kommunale und kirchliche Denkmalpflegemaßnahmen. In Einzelfällen werden aber auch kleinere private Maßnahmen gefördert.
Soweit Sie als Eigentümerin oder Eigentümer Veränderungen an einem denkmalgeschützten Gebäude durchführen möchten, benötigen Sie dafür eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Stemwede
Formulare
Hinweise für Stemwede
Voraussetzungen
Hinweise für Stemwede
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Stemwede
Verfahrensablauf
Hinweise für Stemwede
Für Ihren Besuch bei der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Fristen
Hinweise für Stemwede
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Stemwede
Kosten
Hinweise für Stemwede
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Stemwede
Weitere Informationen
Hinweise für Stemwede
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Stemwede