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    Angaben zum Denkmal

    Hinweise für Kirchlengern

    Beschreibung

    Hinweise für Kirchlengern

    Die Denkmäler der Gemeinde Kirchlengern tragen zur Verschönerung des Gemeinde- und Landschaftsbildes bei und steigern die Attraktivität der Gemeinde. Sie sind Zeugnisse vergangener Baukulturen, die die Entwicklung von Land und Leuten dokumentieren. Um diese Zeugnisse für kommende Generationen zu erhalten, ist es wichtig, jegliche Veränderung substanzschonend für das Denkmal durchzuführen.

    Die Unterschutzstellung oder Eintragung in die Denkmalliste erfolgt durch die Gemeinden als untere Denkmalbehörden. Dies erfolgt im Benehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, entweder von Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes.

    Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe fördert im Rahmen seiner Möglichkeiten kleine kommunale und kirchliche Denkmalpflegemaßnahmen. In Einzelfällen werden aber auch kleinere private Maßnahmen gefördert.

    Für Eigentümer von Denkmälern, die Veränderungen vornehmen möchten, ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich. Bei Fragen zur Beantragung dieser Erlaubnis, zu Fördermöglichkeiten oder erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten von Baudenkmälern stehen wir gerne zur Verfügung.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 60 Planen, Bauen, Techn. Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32278 Kirchlengern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05223 7573-0

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Kosten

    Hinweise für Kirchlengern

    Für den Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird eine Gebühr erhoben, die sich nach dem Bearbeitungsaufwand richtet. ( siehe Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Kirchlengern)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kirchlengern

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kirchlengern

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de