Angaben zum Denkmal

    Angaben zum Denkmal

    Hinweise für Baesweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Unterschutzstellung

    Erfüllt das Objekt die Voraussetzungen für ein Denkmal gemäß § 2 Absatz 1 DSchG NW, so ist es in die Denkmalliste einzutragen. Für die Eintragung in die Denkmalliste müssen jeweils ein Grund und eine Bedeutungsangabe vorliegen(§ 3 DSchG NW). Die gutachtliche Stellungnahme zum Denkmalwert eines Objektes wird durch das Amt für Denkmalpflege im Rheinland und das Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland erstellt.

    Verfahrensschritte
    Erst mit der rechtswirksamen Eintragung in die Denkmalliste gemäß § 3 DSchG NW oder aber mit der vorläufigen Unterschutzstellung nach § 4 DSchG NW unterliegt das Denkmal den Vorschriften des Gesetzes.

    Beratung zum Denkmalschutzgesetz

    Die Beseitigung, Veränderung oder Änderung der Nutzung von Baudenkmälern oder ortsfesten Bodendenkmälern sowie die Errichtung, Veränderung und Beseitigung von Anlagen in der engeren Umgebung von Baudenkmälern oder ortsfesten Bodendenkmälern, die das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigen, bedürfen der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde.
    Für die Beseitigung oder Veränderung von beweglichen Denkmälern ist ebenfalls eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach § 9 DSchG NW bei der Unteren Denkmalbehörde einzuholen.

    Den entsprechenden Antrag können Sie im Online-Verfahren erstellen, um diesen anschließend auszudrucken und zu unterschreiben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bbbe3b05247966a01a3d015a3974106d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 16.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Baesweiler

    Formulare

    Hinweise für Baesweiler

    Voraussetzungen

    Hinweise für Baesweiler

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Baesweiler

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Baesweiler

    Fristen

    Hinweise für Baesweiler

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Baesweiler

    Kosten

    Hinweise für Baesweiler

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Baesweiler

    Weitere Informationen

    Hinweise für Baesweiler

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de