Denkmalschutz
Hinweise für Bedburg-Hau
Beschreibung
Hinweise für Bedburg-Hau
Die Untere Denkmalbehörde der Gemeinde Bedburg-Hau ist dem Fachbereich 6 Planen und Bauen angegliedert. Sie ist zuständig für alle Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege und arbeitet auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW). Ziel ist es, das gebaute, historische Erbe der Gemeinde Bedburg-Hau zu erhalten und zu bewahren.
Bauliche Veränderungen an Baudenkmälern sind in der Regel erlaubnispflichtig. Denken Sie daher bitte an die frühzeitige formlose Beantragung.
Folgende Aufgaben fallen in diesem Bereich an:
- Auskünfte zum Denkmalschutz und zur Denkmalliste
- Denkmalrechtliche Erlaubnisse und Stellungnahmen zu Bauanträgen für Vorhaben an Denkmälern und in deren unmittelbarer Umgebung sowie innerhalb der Denkmalbereichen
- Denkmalrechtliche Erlaubnisse für Eingriffe in Bodendenkmälern
- Information und Beratung der Eigentümer, Bauherren und Architekten im Zusammenhang mit denkmalrechtlichen Belangen
- Steuerbescheinigungen für genehmigte Baumaßnahmen an den Denkmälern
- Beratung zur Fördermittelvergabe für Erhalt und Pflege von Denkmälern
Die Denkmäler im Gemeindegebiet Bedburg-Hau können über das Geoportal Niederrhein aufgerufen werden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bedburg-Hau
Formulare
Hinweise für Bedburg-Hau
Voraussetzungen
Hinweise für Bedburg-Hau
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bedburg-Hau
Verfahrensablauf
Hinweise für Bedburg-Hau
Fristen
Hinweise für Bedburg-Hau
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bedburg-Hau
Kosten
Hinweise für Bedburg-Hau
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bedburg-Hau
Weitere Informationen
Hinweise für Bedburg-Hau
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen