Jagdschein
Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, können Sie sich unter bestimten Voraussetzungen einen Jahresjagdschein von der zuständigen Behörde ausstellen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Für die Ausübung der Jagd ist ein behördlicher Jagdschein erforderlich, welcher grundsätzlich erst nach Ablage der staatlichen Jägerprüfung vor dem Prüfungsausschuss der örtlich zuständigen, Unteren Jagdbehörde erteilt werden kann.
Hinweis zur Bearbeitungsdauer
Aufgrund der am 31.Oktober 2024 in Kraft getretenen Änderungen des § 17 BJagdG obliegt die Überprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung von Jägern nach den Vorschriften der §§ 5, 6 WaffG nunmehr der Waffenrechtsbehörde.
Die neuen gesetzlichen Regelungen führen zu verlängerten Bearbeitungszeiten, auf deren Dauer die Untere Jagdbehörde der Stadt Krefeld keinen Einfluss nehmen kann.
Sobald der von Ihnen gestellte Antrag entscheidungsreif ist, kommen wir umgehend und unaufgefordert wieder auf Sie zu.
Von etwaigen Nachfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir in der Zwischenzeit abzusehen.
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Ansprechpartner
Jagen & Fischen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0
E-Mail: jagdundfisch@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Krefeld
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bestandene Jägerprüfung
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Krefeld
- Antragsformular kann online gestellt werden.
- Persönliche Vorsprache unter Vorlage der benötigten Antragsunterlagen.
- Übersendung der Unterlagen auf dem Postwege und persönliche Abholung nach Fertigstellung.
Fristen
Hinweise für Krefeld
- Ein Jagdschein läuft, unabhängig von einem bereits gestellten Antrag auf Verlängerung, jeweils zum Ende des Jagdjahres (31.03.) des gewählten Gültigkeitszeitraumes ab.
- Es wird deshalb empfohlen, die für die Verlängerung benötigten Unterlagen bereist frühzeitig vor dem 31.03. der Unteren Jagdbehörde zur Verlängerung vorzulegen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Krefeld
Kosten
Hinweise für Krefeld
- Jahresjagdschein für ein Jagdjahr: 35,00€
- Jahresjagdschein für zwei Jagdjahre: 50,00€
- Jahresjagdschein für drei Jagdjahre: 65,00€
- Falknerjagdschein für ein Jagdjahr: 20,00€
- Falknerjagdschein für zwei Jagdjahre: 30,00€
- Falknerjagdschein für drei Jagdjahre: 35,00€
- Tagesjagdschein: 15,00€
- Jugendjagdschein für ein Jagdjahr: 20,00€
- Jugendjagdschein für zwei Jagdjahre: 30,00€
- Jugendjagdschein für drei Jagdjahre: 35,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Krefeld
Weitere Informationen
Hinweise für Krefeld
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
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