Beseitigung von Anlagen - Anzeige

    Beseitigung von Anlagen - Anzeige

    Hinweise für Sankt Augustin

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    nicht angegeben
    Beabsichtigte Beseitigung von Anlagen - Baurechtliche Einstufung

    Verfahrensfreie Beseitigung nach § 63 Absatz 3 Satz 1 BauO NRW

    Die Beseitigung von freistehenden Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und 3 sowie sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m sind nach § 62 Abs. 3 Satz 1 BauO NRW verfahrensfrei. Die Bauherrenschaft kann beantragen, dass für verfahrensfreie Vorhaben ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird.

    Anzeigepflichtige beabsichtigte Beseitigung nach § 62 Absatz 3 BauO NRW

    Die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen nach § 62 Absatz 3 Satz 2 BauO NRW ist mindestens einen Monat zuvor der Bauaufsichtsbehörde schriftlich durch die Bauherrschaft anzuzeigen. Bei nicht freistehenden Gebäuden muss durch eine berechtigte Person (qualifizierte Tragwerksplanerin oder qualifizierter Tragwerksplaner) nach § 54 Absatz 4 BauO NRW beurteilt und in erforderlichen Umfang nachgewiesen werden, dass das Gebäude oder die Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, während und nach der Beseitigung standsicher sind. Die Beseitigung ist, soweit notwendig, durch die qualifizierte Tragwerksplanerin oder den qualifizierten Tragwerksplaner zu überwachen. Dies gilt nicht soweit an verfahrensfeie Gebäude angebaut ist.

    Bei Beseitigung von Anlagen sind die Bauherrin und der Bauherr und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau Beteiligten dafür verantwortlich, dass alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wie zum Beispiel Denkmalschutz, Abfallwirtschaft, wasserrechtliche Vorschriften etc. eingehalten werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a06d46f59870170035eec261191c4e1f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Sankt Augustin

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53754 Sankt Augustin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241/243-0

    Fax: 02241/243-430

    E-Mail: bauaufsicht@sankt-augustin.de

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachdienst Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Post 19

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    • Formular zur Anzeige der Beseitigung von Anlagen
    • Auszug aus der Flurkarte mit Darstellung der Lage des Beseitigungsvorhabens
    • Bestätigung des qualifizierten Tragwerkplaners (bei nicht freistehenden Gebäuden)
    • Erhebungsvordruck für die Abgangsstatistik gemäß Hochbaustatistikgesetz

    Formulare

    Hinweise für Sankt Augustin

    Voraussetzungen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sankt Augustin

    Fristen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Mit der Baumaßnahme darf nicht vor Ablauf eines Monats begonnen werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Sankt Augustin

    Kosten

    Hinweise für Sankt Augustin

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Weitere Informationen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de