Beseitigung von Anlagen - Anzeige

    Beseitigung von Anlagen - Anzeige

    Hinweise für Köln

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Die Beseitigung bestimmter Anlagen und Gebäuden ist anzeigepflichtig, Sie benötigen keine Baugenehmigung. Der Begriff der Beseitigung bezeichnet den kompletten Abbruch und schließt die vorschriftsmäßige Entsorgung des Bauschutts mit ein. Für einen teilweisen Abbruch hingegen benötigen Sie eine Baugenehmigung.

    Die Anzeigepflicht besteht ausschließlich für:

    • nicht freistehende, also angebaute Gebäude der Gebäudeklassen 2 bis 5
    • grundsätzlich für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 sowie
    • sonstige Anlagen mit einer Höhe von mehr als 10 Metern von der Geländeoberfläche, die keine Gebäude sind.

    Eine Erläuterung der Gebäudeklassen finden Sie unter "Was Sie beachten und wissen müssen".

    nicht angegeben

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    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprache

    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 20.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Antragsberatung der Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr

    Fax: 0221 / 221-22567

    E-Mail: antragsberatung.bauen@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Köln

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Flurkarte
      Die amtliche Flurkarte NRW, auch als "Auszug aus dem Liegenschaftskataster bezeichnet", darf nicht älter als sechs Monate sein. Die Gebäude oder baulichen Anlagen, die beseitigt werden sollen, markieren Sie bitte in der Flurkarte, indem Sie zum Beispiel d
    • Formular "Anzeige der Beseitigung von Anlagen"
      Die Angaben aus dem Antragsformular werden im Bauportal abgefragt, dieses Formular muss daher nicht zwingend von Ihnen eingereicht werden. Falls Sie es dennoch hochladen möchten, finden Sie es unter "Downloads und Infos". Bei einer nicht freistehenden bau
    • Standsicherheitsnachweis
      Einen Standsicherheitsnachweis ("Statik") brauchen Sie nur, wenn eine angebaute, also nicht freistehende, bauliche Anlage beseitigt werden soll. Die Standsicherheit der verbleibenden Gebäude muss dann gewährleistet sein. Darum müssen Sie in diesen Fällen
    • Statistik Bauabgang
      Die Beseitigung einer baulichen Anlage wird in der Statistik "Bauabgang" erfasst. Den Erhebungsbogen können Sie auf der Seite des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausfüllen, das diese Aufgabe bundesweit wahrnimmt. Sie werden am Bildschirm durch

    Formulare

    Hinweise für Köln

    Voraussetzungen

    Hinweise für Köln

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    Die Genehmigungsfreiheit und Anzeigepflicht von Beseitigung von Anlagen wird im § 62, Absatz 3 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) thematisiert:

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Köln

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Für die Anzeige der Beseitigung von baulichen Anlagen fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de