Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung
Beschreibung
Hinweise für Köln
Sie möchten in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen und gehören nicht den Staaten der Europäischen Union an und sind nicht im Besitz einer Niederlassungserlaubnis? Dann benötigen Sie für die nichtselbständige Erwerbstätigkeit in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis, die Ihnen die gewünschte Beschäftigung erlaubt.
Sie beantragen die Aufenthaltserlaubnis in dem Bezirksausländeramt, das für den Stadtteil zuständig ist, in dem Sie wohnen.
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Ansprechpartner
Ausländerangelegenheiten - Arbeitsmigration/ Studierendenservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Donnerstag, 8 bis 15 Uhr Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-93381
Fax: 0221 / 221-98710
Bezirksausländeramt Kalk
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-21414
Fax: 0221 / 221-98231
Bezirksausländeramt Rodenkirchen
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94282
Fax: 0221 / 221-92320
Bezirksausländeramt Porz
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-97100
Fax: 0221 / 221-97200
Bezirksausländeramt Mülheim
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94949
Fax: 0221 / 221-99139
Bezirksausländeramt Innenstadt
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94281
Fax: 0221 / 221-91410
Bezirksausländeramt Ehrenfeld
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Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94284
Fax: 0221 / 221-94360
Bezirksausländeramt Chorweiler
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94286
Fax: 0221 / 221-96222
Bezirksausländeramt Lindenthal
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94283
Fax: 0221 / 221-93340
Bezirksausländeramt Nippes
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94285
Fax: 0221 / 221-95480
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Antragsvordruck
Den Antragsvordruck erhalten Sie bei der Beratung oder im Vorfeld auf Anforderung bei der für Sie zuständigen Stelle. - Gültiges Visum zur Arbeitsaufnahme oder Ihre bisherige Aufenthaltserlaubnis
Bitte beachten Sie, dass es verschiedene zweckgebundene Visa gibt. Achten Sie also bei der Beantragung des Visums darauf, dass es zum Zweck der Arbeitsaufnahme erteilt wird. Ein Besuchs- oder Geschäftsvisum reicht nicht aus für die Erteilung einer Aufenth - Gültiger Nationalpass
- Mietvertrag
- Arbeitsplatzangebot / Vordruck Stellenbeschreibung
über die für Sie vorgesehene Stelle. - Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Sollte die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit für die von Ihnen beantragte Beschäftigung erforderlich sein, geschieht dies in einem internen Zustimmungsverfahren zwischen der Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit. - Krankenversicherungsnachweis
Sofern Sie eine Versicherungskarte besitzen, reicht es, wenn Sie diese Karte vorlegen. Besitzen Sie keine Versicherungskarte, lassen Sie sich bitte von Ihrer Krankenversicherung einen Nachweis ausstellen. - Zwei aktuelle Passfotos
Rechtsgrundlage(n)
§§ 18a ff. AufenthG
Kosten
Hinweise für Köln
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen