Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung für schwerbehinderte Menschen

    Begleitende Hilfen für schwerbehinderte Menschen im Beruf

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Beratung/ finanzielle Förderung für Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte sowie deren Arbeitgeber*innen

    Die Fachstelle "Behinderte Menschen im Beruf" verfolgt mit ihrer Arbeit das Ziel, Arbeitsplätze von Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellten, zu sichern. Dazu bietet sie begleitende Hilfen im Arbeitsleben an, insbesondere Information und Beratung sowie finanzielle Hilfen in Form von Zuschüssen oder Darlehen.

    Leistungen an Menschen mit Schwerbehinderung bzw. ihnen gleichgestellte Menschen:

    • Finanzielle Leistungen für technische Arbeitshilfen
    • Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes - nur für Selbständige und Beamte
    • Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung - nur für Selbständige und Beamte
    • Hilfen zur Gründung einer selbständigen beruflichen Existenz zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit

    Leistungen an Arbeitgeber*innen:

    • Behinderungsgerechte Gestaltung von vorhandenen Arbeits- und Ausbildungsplätzen durch Ausstattung mit behinderungsbedingt notwendigen technischen Arbeitshilfen
    • Die Fachstelle "Behinderte Menschen im Beruf" unterstützt Sie bei der Antragstellung und steht Ihnen beratend zur Seite.

    Wichtige Hinweise:

    • Zuschüsse und Darlehen werden in der Regel nur bewilligt, wenn der Antrag vor Beginn der geförderten Maßnahme gestellt wird.
    • Eine Aufstockung von Förderungen anderer Träger findet nicht statt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_929260f5d0558552dd3d6ee3e9e46cce

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    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Sozialamt - Behinderte Menschen im Beruf

    Adresse

    Hausanschrift

    Hörder Bahnhofstraße 16

    44263 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-23340

    Fax: +49 231 50-23340

    E-Mail: behindertemenschenimberuf@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    • Es liegt eine anerkannte Schwerbehinderung (GdB von mindestens 50) oder eine durch die Bundesagentur für Arbeit festgestellte Gleichstellung vor.
    • Der Beschäftigungsumfang muss mindestens 15 Wochenstunden betragen.
    • Das Beschäftigungsverhältnis muss seit mindestens 6 Monaten bestehen.
    • Es ist nicht vorrangig ein anderer Rehabilitationsträger (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Renten-oder Unfallversicherung) oder auch der Beschäftigungsbetrieb selbst zuständig.
    • Leistungen zur Gründung einer selbständigen Existenz können nur diejenigen Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte erhalten, die nicht erwerbstätig sind oder deren bisheriges Arbeitsverhältnis von Kündigung bedroht ist.

    Rechtsgrundlage(n)

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    • Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
    • Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
    • Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dortmund

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als Leistungsberechtigter. Liegen alle Unterlagen die wir von Ihnen benötigen vor, ist eine Entscheidung regelmäßig innerhalb von ca. 3 Wochen möglich.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Diese Leistung ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de