Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen beantragen
Hinweise für Düren
Beschreibung
Hinweise für Düren
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben hat das Ziel, Arbeitsplätze für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Düren zu erhalten. Die Zuständigkeit der Fachstelle richtet sich hierbei in der Regel nach dem Ort des Arbeitsplatzes.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden finanzielle Leistungen erbracht, um schwerbehinderten Berufstätigen ihre Beschäftigung zu erleichtern. Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können finanzielle Unterstützung für die behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen erhalten.
Die Kündigung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen durch den/die Arbeitgeber/in bedarf der Zustimmung des zuständigen Inklusionsamtes (Landschaftsverband Rheinland). Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben ermittelt hierzu im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens den zugrundeliegenden Sachverhalt und versucht, mit den Beteiligten eine gütliche Einigung zu erzielen. Das Ergebnis bereitet die Entscheidung des Inklusionsamtes vor.
Wer kann Hilfe beanspruchen?
- Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens GdB 50 oder Gleichgestellte
- Vertrauenspersonen
- Arbeitgeber
Welche Leistungen werden erbracht?
- Begleitende Hilfen im Arbeitsleben / Ausgleich von behinderungsbedingten Nachteilen (z.B. leidensgerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen mit technischen Hilfsmitteln, Jobcoaching, Gebärdensprachdolmetscher u.a.)
- KFZ-Hilfe für schwerbehinderte Beamte und Selbständige
- Durchführung von Betriebsbesuchen
- Auf Wunsch Teilnahme an Schwerbehindertenversammlungen
- Durchführung des Präventionsverfahrens gem. § 167 SGB IX
- Durchführung des ordentlichen Kündigungsschutzverfahrens gem. § 168 ff. SGB IX
Welche Unterlagen werden benötigt?
Schwerbehindertenausweis
- Feststellungsbescheid der Schwerbehindertenstelle
- Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
- weitere einzelfallbezogene Unterlagen, wie z.B. Kopie des Arbeitsvertrages
Mit wem arbeitet die Fachstelle für behinderte Mensch im Arbeitsleben zusammen?
- LVR-Inklusionsamt
- Integrationsfachdienst für behinderte Menschen (IFD)
- Reha-Träger
- Beratungsstellen
- u.a.
Eine unverbindliche Beratung durch die Fachstelle ist vertraulich und kostenlos!
Hier könne Sie weitere Informationen erhalten:
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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