Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen beantragen
Hinweise für Kleve
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Das Sozialgesetzbuch (SGB IX) sieht für behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vor. Hier ist das so genannte "Schwerbehindertenrecht" verankert. Darin werden die Aufgaben des Integrationsamtes beschrieben. Ein Teil dieser Aufgaben und Befugnisse wurde vom Landschaftsverband Rheinland auf die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben übertragen.
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben beim Kreis Kleve erbringt Hilfen für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben und für ihre Arbeitgeber. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle beraten schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber, unter anderem gewährt der Kreis Kleve auch finanzielle Hilfen. So werden technische Arbeitshilfen oder auch Betreuungsleistungen finanziert, um Arbeitsbedingungen möglichst behindertengerecht zu gestalten. Die Mitarbeiter der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben beraten und unterstützen behinderte Menschen auch bei der Gründung und dem Erhalt einer selbständigen Existenz.
Die Dienstleistung der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben umfasst auch die Überwachung des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen. Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen bedarf generell der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Gemeinsam mit dem Integrationsamt beim Landschaftsverband Rheinland führt die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben dieses gesetzliche Kündigungsverfahren durch.
Somit berät die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben
- erwerbstätige schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte,
- Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen,
- Arbeitgeber
und unterstützt schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber durch die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.
Folgende finanziellen Leistungen können bei der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben beantragt werden:
- Hilfen für die behinderungsgerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen sowie für die Beschaffung von technischen Arbeitshilfen
- Hilfen für die Minderung von außergewöhnlichen Belastungen, die durch die Beschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entstehen (zum Beispiel durch persönliche Unterstützung am Arbeitsplatz oder durch den Einsatz von Gebärdensprach-Dolmetschern)
- Hilfen für schwerbehinderte und gleichgestellte Beamte und Selbstständige, zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder zur Aussstattung einer behindertengerechten Wohnung
- Hilfen für arbeitslose Schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen, als Darlehen zur Gründung einer selbstständigen Existenz.
Ob und in welcher Höhe finanzielle Unterstützung bewilligt wird, ist von der Art der beantragten Hilfe abhängig. Die Zuständigkeit der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben ist ebenfalls von der Hilfeart abhängig und richtet sich nach dem Ort des Arbeitsplatzes oder nach dem Wohnsitz.
Voraussetzungen sind:
- eine anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung
- ein bestehendes Arbeitsverhältnis
- ein Unterstützungsbedarf
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Nordrhein-Westfalen
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