Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung für schwerbehinderte Menschen

    Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen beantragen

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Das Sozialgesetzbuch (SGB IX) sieht für behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vor. Hier ist das so genannte "Schwerbehindertenrecht" verankert. Darin werden die Aufgaben des Integrationsamtes beschrieben. Ein Teil dieser Aufgaben und Befugnisse wurde vom Landschaftsverband Rheinland auf die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben übertragen.

    Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben beim Kreis Kleve erbringt Hilfen für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben und für ihre Arbeitgeber. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle beraten schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber, unter anderem gewährt der Kreis Kleve auch finanzielle Hilfen. So werden  technische Arbeitshilfen oder auch Betreuungsleistungen finanziert, um Arbeitsbedingungen möglichst behindertengerecht zu gestalten. Die Mitarbeiter der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben beraten und unterstützen behinderte Menschen auch bei der Gründung und dem Erhalt einer selbständigen Existenz.

    Die Dienstleistung der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben umfasst auch die Überwachung des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen. Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen bedarf generell der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Gemeinsam mit dem Integrationsamt beim Landschaftsverband Rheinland führt die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben dieses gesetzliche Kündigungsverfahren durch.

    Somit berät die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben

    • erwerbstätige schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte,
    • Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen,
    • Arbeitgeber

    und unterstützt schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber durch die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.

    Folgende finanziellen Leistungen können bei der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben beantragt werden:

    • Hilfen für die behinderungsgerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen sowie für die Beschaffung von technischen Arbeitshilfen
    • Hilfen für die Minderung von außergewöhnlichen Belastungen, die durch die Beschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entstehen (zum Beispiel durch persönliche Unterstützung am Arbeitsplatz oder durch den Einsatz von Gebärdensprach-Dolmetschern)
    • Hilfen für schwerbehinderte und gleichgestellte Beamte und Selbstständige, zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder zur Aussstattung einer behindertengerechten Wohnung
    • Hilfen für arbeitslose Schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen, als Darlehen zur Gründung einer selbstständigen Existenz.

    Ob und in welcher Höhe finanzielle Unterstützung bewilligt wird, ist von der Art der beantragten Hilfe abhängig. Die Zuständigkeit der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben ist ebenfalls von der Hilfeart abhängig und richtet sich nach dem Ort des Arbeitsplatzes oder nach dem Wohnsitz.

    Voraussetzungen sind:

    • eine anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung
    • ein bestehendes Arbeitsverhältnis
    • ein Unterstützungsbedarf

     

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    Version

    Technisch geändert am 23.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Unterstützungsleistungen der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben Kopie des Feststellungsbescheides und des Schwerbehindertenausweises (gegebenenfalls Gleichstellungsbescheid) Je nach beantragter Maßnahme eine ärztliche Stellungnahme oder Kostenvoranschläge Weitere Unterlagen können je nach Hilfeart notwendig sein und werden im Rahmen der Bearbeitung angefordert.  

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de