Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung
Für die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen im Bereich Strahlenschutz, benötigen Ärzte eine Ermächtigung.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Die Abteilung Gesundheitsangelegenheiten stellt amtliche Bescheinigungen und Zeugnisse aus und erstellt Gutachten für öffentliche Dienststellen. Auftraggeber sind zum Beispiel die Sozialämter der Städte und Gemeinden, die Gerichte, die Straßenverkehrsbehörde, die Staatsanwaltschaft oder das Finanzamt.
Die für solche Bescheinigungen und Gutachten erforderlichen gesundheitlichen Untersuchungen werden von den Amtsärzten der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten durchgeführt. Häufig geht es um Fragen rund um das Thema Dienst- bzw. Arbeitsfähigkeit im Krankheitsfall oder vor der Einstellung.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Auf Antrag kann ermächtigt werden, wer
- zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt ist (Approbationsurkunde),
- die arbeitsmedizinische Fachkunde (Arbeitsmedizin, Betriebsmedizin, betriebsärztliche Fachkunde) oder den „Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte“ und
- die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition
nachweist.
Die Fachkunde besteht aus
- Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte
- Spezialkurs für zu ermächtigende Ärzte und
- mindestens sechsmonatiger Tätigkeit einschließlich 25 Untersuchungen beruflich strahlenexponierter Personen unter Anleitung und Verantwortung einer ermächtigten Ärztin/eines ermächtigten Arztes.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Die Ermächtigung hat bundesweite Gültigkeit und ist auf fünf Jahre befristet. Die Verlängerung muss vor Fristablauf unter Nachweis der aktualisierten Fachkunde im Strahlenschutz beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde für medizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte, muss mindestens alle fünf Jahre durch die Teilnahme an einem anerkannten Kurs aktualisiert werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 09.11.2020
Stichwörter
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