Schülerbeförderung Entlastung

    Entlastung von der Schülerbeförderung beantragen

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Die Erstattung notwendiger Schülerbeförderungskosten durch den Schulträger regelt die Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfKVO NRW). Eine Erstattung kommt u. a. in Betracht, wenn der einfache Schulweg zur Grundschule mehr als 2 km und zur weiterführenden Schule im Sekundarbereich I mehr als 3,5 km bzw. im Sekundarbereich II mehr als 5 km beträgt. Auch können Behinderungen oder die besondere Gefährlichkeit des Schulweges einen Erstattungsanspruch begründen.

    Dies gilt auch für Schüler*innen der entsprechenden Klassen an Förderschulen.

    Der Antrag auf Übernahme der Fahrkosten soll unverzüglich zu Beginn des Bewilligungszeitraumes beim Schulträger gestellt werden. Eine nachträgliche Erstattung ist nur möglich, wenn der Antrag spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes gestellt wird.

     

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürger - & Verwaltungsservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Für die Schülerbeförderung der Förderschulen in Trägerschaft des Kreises Minden-Lübbecke ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständig. Die Schülerbeförderung wird durch einen vom Schulträger eingerichteten Schülerspezialverkehr durchgeführt, das heißt durch angemietete Taxen, Mietwagen oder Busse. Bei Nichtbenutzung des Schülerspezialverkehrs entfällt jegliche Erstattung von Fahrkosten.

    Schulverwaltung

    Kreis Minden-Lübbecke
    Portastraße 13
    32423 Minden

    +49 571 807-21182
    +49 571 807-31182
    schulamt@minden-luebbecke.de

     

    Für die Schülerbeförderung der Berufsschulen in Trägerschaft des Kreises Minden-Lübbecke sind die Schulbüros der jeweiligen Schule zuständig.

     

    Weitere Informationen

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de