Schülerbeförderung EntlastungOnline erledigen

    Entlastung von der Schülerbeförderung beantragen

    Hinweise für Waldbröl

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) für das Land NRW haben freifahrtberechtigte Schüler*innen mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in NRW Anspruch auf Erstattung notwendiger Schülerfahrkosten. Freifahrtberechtigt sind Schüler*innen, deren Schulweg im Primarbereich mehr als 2 km, in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und in der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt.

    Schulweg im Sinne der SchfkVO ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung der Schüler*innen und der nächstgelegenen Schule dieser Schulform oder dem Unterrichtsort (bzw. Praktikumsstelle). Der Höchstbetrag der erstattungsfähigen Fahrkosten liegt bei monatlich 100,00 €. Mit dem Höchstbetrag sind neben den Fahrten zur Schule evtl. erforderlich werdende Fahrten zur Praktikumstelle abgegolten.

    Neben öffentlichen Verkehrsmitteln kommt auch eine Beförderung mit einem Schülerspezialverkehr ("Schulbus") oder mit Privatfahrzeugen der Eltern bzw. Schüler*innen gegen Zahlung einer Wegstreckenentschädigung in Frage. Die Entscheidung über Art und Umfang der Beförderung obliegt dabei dem Schulträger. Ein subjektives Recht auf eine bestimmte Beförderungsart besteht nicht.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_063c49c8892909b097213272fa8cb9a9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    OVAG Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH

    Adresse

    Hausanschrift

    Kölner Straße 237

    51645 Gummersbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02261 9260-0

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 1 - Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldbröl

    Formulare

    Hinweise für Waldbröl

    Voraussetzungen

    Hinweise für Waldbröl

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Waldbröl

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Waldbröl

    Fristen

    Hinweise für Waldbröl

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Waldbröl

    Kosten

    Hinweise für Waldbröl

    Da das Schülerticket auch in der "schulfreien" Zeit genutzt werden kann, erhebt die VRS (bzw. die OVAG) einen Eigenanteil: 7,00 € / Monat für das 1. Kind und von 3,50 €/Monat für das 2. Kind, sofern Freifahrberechtigung vorliegt. Nicht Freifahrberechtigte können ein Ticket als Selbstzahler erwerben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Waldbröl

    Weitere Informationen

    Hinweise für Waldbröl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Waldbröl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de