Entlastung von der Schülerbeförderung beantragen
Hinweise für Waldbröl
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) für das Land NRW haben freifahrtberechtigte Schüler*innen mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in NRW Anspruch auf Erstattung notwendiger Schülerfahrkosten. Freifahrtberechtigt sind Schüler*innen, deren Schulweg im Primarbereich mehr als 2 km, in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und in der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt.
Schulweg im Sinne der SchfkVO ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung der Schüler*innen und der nächstgelegenen Schule dieser Schulform oder dem Unterrichtsort (bzw. Praktikumsstelle). Der Höchstbetrag der erstattungsfähigen Fahrkosten liegt bei monatlich 100,00 €. Mit dem Höchstbetrag sind neben den Fahrten zur Schule evtl. erforderlich werdende Fahrten zur Praktikumstelle abgegolten.
Neben öffentlichen Verkehrsmitteln kommt auch eine Beförderung mit einem Schülerspezialverkehr ("Schulbus") oder mit Privatfahrzeugen der Eltern bzw. Schüler*innen gegen Zahlung einer Wegstreckenentschädigung in Frage. Die Entscheidung über Art und Umfang der Beförderung obliegt dabei dem Schulträger. Ein subjektives Recht auf eine bestimmte Beförderungsart besteht nicht.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
OVAG Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02261 9260-0
E-Mail: info@ovaginfo.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Waldbröl
Formulare
Hinweise für Waldbröl
Voraussetzungen
Hinweise für Waldbröl
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Waldbröl
Verfahrensablauf
Hinweise für Waldbröl
Die Übernahme der Schülerfahrkosten erfolgt i.d.R durch Erwerb des Schülertickets. Das Schülerticket gilt an 365 Tagen rund um die Uhr im gesamten Gebiet des Verkehrsbundes Rhein-Sieg (VRS). Das Schülerticket wird mittels Antragsformular des VRS (erhältlich im Sekretariat der jeweiligen Schule) beantragt. Sofern am Wohnort des Kindes ein Schülerspezialverkehr genutzt werden kann, erhalten die Schüler*innen Auskunft hierüber im Schulsekretariat.
Die Schule leitet den Antrag an das Schulverwaltungsamt weiter. Dort wird der Status der Freifahrberechtigung festgelegt, bevor der Antrag an die OVAG weitergegeben wird. Das Abonnement beginnt zum 1. eines jeden Monats. Damit das Ticket fristgemäß ausgestellt werden kann, muss der Antrag der OVAG bis zum 10. des Vormonats vorliegen. Die Kosten des Tickets trägt die Marktstadt Waldbröl als Schulträger.
Fristen
Hinweise für Waldbröl
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Waldbröl
Kosten
Hinweise für Waldbröl
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Waldbröl
Weitere Informationen
Hinweise für Waldbröl
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Waldbröl