Entlastung von der Schülerbeförderung beantragen
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Sie haben als Erziehungsberechtigte*r dafür Sorge zu tragen, dass Ihr schulpflichtiges Kind ordnungsgemäß am Unterricht und an sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt. Somit sind Sie in erster Linie grundlegend dafür verantwortlich, dass Ihr Kind oder Ihre Kinder zur Schule gelangt beziehungsweise gelangen. Diese Verpflichtung der Erziehungsberechtigten schließt mit ein, dass Sie selbst das Kind oder die Kinder auf dem Schulweg begleiten, entweder zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem privaten PKW.
Dies schließt auch die Begleitung für den Fall ein, dass Ihr Kind laut schulärztlichem Gutachten nicht in der Lage ist, selbstständig öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
Wir, die Stadt Köln, entscheiden als Schulträger im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung über Art und Umfang der Schülerbeförderung. Dem Schulträger obliegt keine Pflicht zur Beförderung.
Ist Ihr Kind aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher Gründe, wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung auf ein Verkehrsmittel angewiesen, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Schülerfahrkosten. Ist die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich oder nicht zumutbar, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Schülerspezialverkehr zu stellen.
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Ansprechpartner
Amt für Schulentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-29203
Fax: 0221 / 221-29241
erforderliche Unterlagen
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- Antragsformular
In der Regel wird die jeweilige Schule von sich aus auf Sie zukommen und Sie über die Möglichkeiten informieren und beraten, wenn für Ihr Kind eine Schulbeförderung infrage kommt. Das Antragsformular erhalten Sie im Sekretariat der Schule, die Ihr Kind be - Arbeitsbescheinigung
Anhand der Arbeitsbescheinigung wird beispielsweise geprüft, ob Sie als Erziehungsberechtige*r zeitlich in der Lage sind, Ihr Kind auf dem Schulweg zu begleiten. - Schweigepflichtentbindung
Wenn uns eine Schweigepflichtentbindung vorliegt, können wir veranlassen, dass Ihr Kind dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes vorgestellt wird. - Kopie Vorder- und Rückseite Schwerbehindertenausweis
Falls Ihr Kind einen Schwerbehindertenausweis besitzt, fügen Sie bitte eine Kopie bei.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen