Schülerbeförderung EntlastungOnline erledigen

    Entlastung von der Schülerbeförderung beantragen

    Hinweise für Köln

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Sie haben als Erziehungsberechtigte*r dafür Sorge zu tragen, dass Ihr schulpflichtiges Kind ordnungsgemäß am Unterricht und an sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt. Somit sind Sie in erster Linie grundlegend dafür verantwortlich, dass Ihr Kind oder Ihre Kinder zur Schule gelangt beziehungsweise gelangen. Diese Verpflichtung der Erziehungsberechtigten schließt mit ein, dass Sie selbst das Kind oder die Kinder auf dem Schulweg begleiten, entweder zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem privaten PKW.

    Dies schließt auch die Begleitung für den Fall ein, dass Ihr Kind laut schulärztlichem Gutachten nicht in der Lage ist, selbstständig öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.

    Wir, die Stadt Köln, entscheiden als Schulträger im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung über Art und Umfang der Schülerbeförderung. Dem Schulträger obliegt keine Pflicht zur Beförderung.

    Ist Ihr Kind aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher Gründe, wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung auf ein Verkehrsmittel angewiesen, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Schülerfahrkosten. Ist die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich oder nicht zumutbar, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Schülerspezialverkehr zu stellen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_63d3876310e5c024248aff91d3df89e7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Schulentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Huppertz-Straße 7

    51063 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-29203

    Fax: 0221 / 221-29241

    E-Mail: Schulentwicklungsamt@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Antragsformular
      In der Regel wird die jeweilige Schule von sich aus auf Sie zukommen und Sie über die Möglichkeiten informieren und beraten, wenn für Ihr Kind eine Schulbeförderung infrage kommt. Das Antragsformular erhalten Sie im Sekretariat der Schule, die Ihr Kind be
    • Arbeitsbescheinigung
      Anhand der Arbeitsbescheinigung wird beispielsweise geprüft, ob Sie als Erziehungsberechtige*r zeitlich in der Lage sind, Ihr Kind auf dem Schulweg zu begleiten.
    • Schweigepflichtentbindung
      Wenn uns eine Schweigepflichtentbindung vorliegt, können wir veranlassen, dass Ihr Kind dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes vorgestellt wird.
    • Kopie Vorder- und Rückseite Schwerbehindertenausweis
      Falls Ihr Kind einen Schwerbehindertenausweis besitzt, fügen Sie bitte eine Kopie bei.

    Formulare

    Hinweise für Köln

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de