Impfung

    Impfung

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Mit dem 01. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Es sieht vor, dass Personen, die nach 1970 geboren wurden und

    • in medizinischen oder gemeinschaftlichen Einrichtungen arbeiten,
    • in gemeinschaftlichen Einrichtungen betreut werden oder 
    • in gemeinschaftlichen Einrichtungen untergebracht sind

    eine Immunität gegen das Masernvirus nachweisen müssen.

    Seit dem 01.08.2022 ist die Übergangszeit abgelaufen, weswegen nun Personen, die in diesen Einrichtungen arbeiten oder untergebracht sind, einer Meldepflicht unterliegen.

    Ziel ist, den Impfschutz dort zu erhöhen, wo eine Masern-Übertragung sehr schnell stattfinden kann, wenn nicht genügend Personen gegen Masern immun sind und dort vor allem die Personen zu schützen, die nicht selbst gegen Masern geimpft werden können.

    Das ist wichtig, da so auch die Personen geschützt werden, die einen schweren Verlauf der Krankheit zu befürchten hätten wie beispielsweise Kinder und immungeschwächte Personen. 

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    53/3 Gutachten, Sozialpsychiatrie, Infektions- und Umwelthygiene

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Masernschutz-Meldung - Personen

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de