Sonderfahrdienst für behinderte Menschen

    Sonderfahrdienst für behinderte Menschen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Das bisherige Verfahren zum "Fahrdienst für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen" wird mit Wirkung zum 01.Januar 2024 durch das Verfahren "Leistungen zur Beförderung" ersetzt.

    Ziel der Hilfe ist es, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen den Kontakt zu ihrer Umwelt sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.

    Hierzu gehören

    • Besuche bei Verwandten und Freunden
    • die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder der Kultur dienen sowie
    • die Erledigung von Besorgungen oder geschäftlichen Angelegenheiten

    Nicht dazu gehören z.B. Fahrten zum Arzt oder zur Krankenhausbehandlung, zur Tagespflege, zur Schule oder zum Schulsport, da es sich hier um Leistungen anderer Kostenträger handelt.

    Für die Leistungsgewährung muss der Antragsteller/die Antragstellerin zunächst folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "aG"
    • tatsächlicher Wohnsitz im Oberbergischen Kreis
    • als Bewohner/Bewohnerin einer besonderen Wohnform oder stationären Pflegeeinrichtung: tatsächlicher Aufenthalt vor dem Einzug in die Einrichtung im Oberbergischen Kreis
    • Ende der Schulausbildung

    Personen, auf deren Namen ein Kraftfahrzeug zugelassen ist, sind nicht berechtigt, die Leistung in Anspruch zu nehmen.

    Die Leistung erfolgt auf Antrag im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. § 113 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX i. V. m. § 83 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX und ist einkommens- und vermögensabhängig gem. §§ 135 ff. SGB IX zu gewähren.

    Es wird ein jährliches Persönliches Budget bewilligt, welches für Fahrten mit Mietwagen, Taxen oder Spezialfahrzeugen (Behinderten-Transportwagen mit Rampe oder Hebebühne) eingesetzt werden kann. Darüber hinaus ist es auch möglich, im Rahmen der Selbsthilfe dritten Personen (z.B. Angehörige, Nahestehende, Nachbarn) eine Aufwandsentschädigung für Fahrten zu zahlen.

    Es erfolgt keine Begrenzung des Gebietes, in dem die Fahrten erfolgen.

    Bei Fragen können Sie sich gerne an die zuständigen Sachbearbeiterinnen wenden (Kontaktdaten siehe Spalte rechts):

    Sachbearbeitung Buchstaben: A - F + W - Z     Frau Daria Paffrath

    Sachbearbeitung Buchstaben: G - P                 Frau Ute Domnick

    Sachbearbeitung Buchstaben: R - V                 Frau Manuela Ringsdorf

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1d6d50640ad209544825660373b7e199

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hilfen für behinderte Menschen, Hilfen bei besonderen sozialen Schwierigkeiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 42

    51643 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Fristen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kosten

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de