Sonderfahrdienst für behinderte Menschen
Hinweise für Viersen
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Der Fahrdienst steht im Kreis Viersen wohnenden Menschen mit Behinderung zur Verfügung, denen die Nutzung öffentlichen Verkehrsmittel auf Grund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht zumutbar ist und die auch nicht im eigenen PKW oder im PKW von Angehörigen transportiert werden können.
Es werden Fahrten durchgeführt zum Besuch von Verwandten und Bekannten, zum Besuch von kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen sowie zu Besorgungen des täglichen Lebens. Ausgeschlossen sind Fahrten zur medizinischen Versorgung, zu schulischen oder beruflichen Zwecken, sowie Fahrten, für die andere Kostenträger zuständig sind.
Wenn Sie bereits Leistungen für diesen Zweck von einem anderen Sozialhilfeträger (z.B. dem Landschaftsverband) erhalten, können Sie den Fahrdienst nicht nutzen. Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig.
Sie wird nur gewährt, Ihr Einkommen und Vermögen die maßgeblichen Grenzen nach den §§ 135 ff. SGB IX nicht übersteigt. Diese werden im Rahmen der Antragstellung geprüft.
Zuständiger Fahrdienst
TMS GmbH
Süchtelner Str. 112
41747 Viersen
Über folgende Telefonnummer können Fahrten in der Zeit von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr bestellt werden: 02162 3690222.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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- Passfoto
- Schwerbehindertenausweis
- ärztliches Gutachten / Stellungnahme zur Behinderung, aus dem / der ersichtlich wird, dass die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich ist. Wie umfangreich die Stellungnahme sein muss, ist vom Einzelfall abhängig. Ein einfaches ärztliches Attest ist in der Regel nicht ausreichend.
- ausgefüllte Erklärung zum Einkommen und Vermögen sowie dazugehörige Einkommens- und Vermögensnachweise
- Bescheid über den Bezug von Sozialhilfeleistungen, sofern vorhanden. In diesem Fall ist die Vorlage weiterer Einkommens- und Vermögensunterlagen entbehrlich.
- Nachweis über Leistungen des Landschaftsverband Rheinland (betreutes Wohnen, persönliches Budget, LT 24), sofern vorhanden.
- ggf. Vollmacht/Betreuungsurkunde
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Pro einfacher Fahrt ist für Fahrten innerhalb des Kreisgebietes ein Eigenanteil von 2,00 € zu zahlen. Es sind auch Fahrten in die benachbarten Städte Mönchengladbach und Krefeld möglich. Hier liegt Ihr Eigenanteil bei 5,00 € pro einfacher Fahrt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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