Sonderfahrdienst für behinderte Menschen
Hinweise für Neuss
Beschreibung
Hinweise für Neuss
Der Rhein-Kreis Neuss unterhält im Rahmen der bereitgestellten Mittel als freiwillige soziale Leistung einen Fahrdienst für schwerkörperbehinderte Mitbürger. Mit dem Angebot dieses Fahrdienstes soll insbesondere Rollstuhlfahrern die Möglichkeit der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft eröffnet werden.
Kontaktinformationen und ausführliche Informationen zu der Dienstleistung finden Sie auf der Homepage vom Rhein-Kreis Neuss.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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