Kulturförderung
Hinweise für Essen
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Bitte verwenden Sie zum Einreichen des Verwendungsnachweises den unter Onlinedienstleistungen aufgeführten Verwendungsnachweis für Projektförderung.
Dem Verwendungsnachweis sind beizufügen:
1. Belegliste
2. Belege über Einnahmen und Ausgaben
3. Sachbericht
Wir weisen an dieser Stelle auf die für Zuwendungsempfänger verbindlichen "Allgemeinen
Bewilligungsbedingungen und Nebenbestimmungen zur Projektförderung der Stadt Essen" hin.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Die Verwendung der Fördergelder muss nachgewiesen werden. Die Frist für die Einreichung des Verwendungsnachweises ist dem Zuwendungsbescheid zu entnehmen. Weitere Informationen zur Erstellung eines Verwendungsnachweises finden Sie auf dieser Seite. Vorlagen zur Erstellung eines Sachberichtes und einer Belegliste finden Sie auf unserer Internetseite unter "Weiterführende Links". Bitte reichen Sie den Verwendungsnachweis über den unter Onlinedienstleistungen aufgeführten Verwendungsnachweis für Projektförderung ein.
Wenden Sie sich bei Rückfragen gerne auch an die angegebenen Kontaktpersonen im Kulturamt.
Fristen
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Die Frist für die Einreichung des Verwendungsnachweises ist dem Zuwendungsbescheid zu entnehmen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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