Zurückstellung vom Schulbesuch ZustimmungOnline erledigen

    Zurückstellung vom Schulbesuch beantragen

    Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen von der Schulleitung für ein Jahr zurückgestellt werden. Sie können dies bei der Grundschulanmeldung beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01. August desselben Kalenderjahres. Diese Kinder werden nach den Sommerferien in die jeweiligen Grundschulen aufgenommen. Allerdings können schulpflichtige Kinder aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden.

    Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens (§ 1 Abs. 4 AO-GS). Die Zeit der Zurückstellung wird in der Regel auf die Dauer der Schulpflicht nicht angerechnet. Das Schulamt kann in Ausnahmefällen auf Antrag der Eltern die Zeit der Zurückstellung auf die Dauer der Schulpflicht anrechnen (§ 35 Abs. 3 SchulG).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    3.1.1: Staatliches Schulamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5241 85-1512

    Fax: +49 5241 85-31512

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Schulärztliches Gutachten
    • Weitere Unterlagen wie fachärztliche oder fachtherapeutische Stellungnahmen, die Sie zur Unterstützung Ihres Antrages erbringen

     

    Voraussetzungen

    • Feststellung, dass Ihr Kind aus erheblichen gesundheitlichen Gründen den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entspricht

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de