Infektionsschutz Beratung

    Infektionsschutz Beratung

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Infektionskrankheiten sind ansteckende Erkrankungen, die durch bestimmte Krankheitserreger ausgelöst werden.

    Die Beratung von Personen, die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder von ihr bedroht sind, ist eine der Aufgaben des Gesundheitsamtes zur Verhütung von Infektionskrankheiten. Dazu gehört auch die Erfassung der meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten wie zum Beispiel Salmonellen- und Campylobacterinfektionen, Norovirus - Gastroenteritis, Hepatitis, Masern etc. und deren unverzügliche Meldung an die zuständige Landesbehörde und das Robert-Koch-Institut.

    Bei zahlreichen Erkrankungen wird das Gesundheitsamt bereits aufgrund eines Verdachts aktiv. Dann stellt die Abteilung Gesundheit Ermittlungen an, über die Art und Ursache der Infektionen, deren Ansteckungsquelle und Ausbreitung gemäß § 25 Infektionsschutzgesetz, wertet diese Informationen aus und trifft die zur Verhütung und Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen.

    Im Falle einer Erkrankung gibt Ihnen die Abteilung Gesundheit auch gerne weitere Informationen zu der Meldepflicht Ihrer Erkrankung bzw. zur Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz in einer Gemeinschaftseinrichtung. Wenn gleich mehrere Personen an derselben Infektion erkrankt sind, beispielsweise bei Gruppenerkrankungen in Altenheimen oder Schulen, berät die Abteilung Gesundheit die Verantwortlichen auch über notwendige Hygienemaßnahmen zur Eindämmung einer weiteren Ausbreitung der Infektion.

    Wenn Sie eine Reise planen, wird Ihnen das Gesundheitsamt gerne Hinweise geben zu den gesundheitlichen Risiken an Ihrem Reiseziel. Welche Vorsorge und Impfungen notwendig sind, hängt in erster Linie von der Region ab, in die Sie reisen, aber auch von der Jahreszeit und Ihrem eventuell schon vorhandenen Impfschutz.

    Zuständige Ansprechpartner

    Name Zuständigkeit       Petra Böhme-Elsner Meldung von Infektionskrankheiten       Sandra Döinghaus Meldung von Infektionskrankheiten, Zuständig für Gütersloh, Steinhagen       Susanne Katczynski Zuständig für Rheda-Wiedenbrück, Langenberg, Herzebrock-Clarholz, Harsewinkel       Peter Vogt Zuständig für Verl, Schloß Holte-Stukenbrock, Rietberg       Sabine Teichmann-Weber                        Zuständig für Versmold, Werther, Borgholzhausen, Halle      

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_96b1c36cef55cabf15e6f7d0036ff875

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    6.2.4: Infektionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-1700

    Fax: 05241 85-1717

    E-Mail: infektionshygiene@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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