Meldepflicht für Hunde
Beschreibung
Hinweise für Kamen
Wird ein Hund ausgewachsen eine Widerristhöhe von mind. 40 cm und / oder ein Gewicht von mind. 20 kg erreichen, so gilt er als großer Hund. Die Haltung muss mit der Aufnahme im Haushalt angezeigt werden und es sind Unterlagen (Chipnummer, Haftpflichtversicherung, Sachkundenachweis) einzureichen.
Für die Haltung von Hunden "bestimmter Rassen" (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu; s. § 10 Landeshundegesetz) und von gefährlichen Hunden im Sinne des § 3 Landeshundesgesetzes (Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier) oder deren Kreuzungen mit einem anderen Hund wird eine Erlaubnis benötigt. Ohne Erlaubnis darf ein gefährlicher Hund bzw. ein Hund bestimmter Rassen nicht im Haushalt aufgenommen werden!
Wird die Haltung eines großen Hundes nicht angezeigt bzw. werden die Unterlagen nicht eingereicht, so handelt der/die Hundehalter*in ordnungswidrig und dies kann mit einem Bußgeld belegt werden. Auch die Haltung eines gefährlichen Hundes / Hundes bestimmter Rassen ohne Genehmigung ist ordnungswidrig.Die Haltung eines großen Hundes (Schulterhöhe mind. 40 cm und/oder Gewicht mind. 20 kg) ist unabhängig von der Anmeldung zur Hundesteuer anzuzueigen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kamen
- Sachkundenachweis eines zugelassenen Tierarztes/einer zugelassenen Tierärztin oder anerkannter Sachverständige s. LANUV NRW)
- Mikrochipkennzeichnung des Hundes
- Nachweis über eine abgeschlossene und gültige Haftpflichtversicherung (Personenschäden mind. 500.000 €; sonstige Schäden mind. 250.000 €)
Formulare
Viele örtliche Ordnungsbehörden halten schriftlich oder elektronisch ausfüllbare Formulare bereit.
Voraussetzungen
- Für die Haltung eines großen Hundes müssen Sie mit der Meldung Ihre Sachkunde nachweisen sowie eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip (Mikrochip-Nr. angeben).
- Zur Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse müssen Sie darüber hinaus ein Führungszeugnis der Belegart OE oder OB (§ 30 Abs. 5 Bundezentralregistergesetz) vorlegen sowie der Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Hundes.
- Zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist darüber hinaus ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachzuweisen. Letzteres ist in der Regel bei Übernahme des Hundes aus dem Tierheim gegeben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse ist bereits vor Beginn der Haltung einzureichen. Der Hund darf grundsätzlich erst in den Besitz der Haltungsperson übergehen, wenn dem Antrag entsprochen worden ist.
Die Meldung eines großen Hundes soll unverzüglich nach Haltungsbeginn erfolgen. Wenn Dokumente nicht oder nicht vollständig vorliegen, sind diese nachzureichen.
Fristen
Hinweise für Kamen
Mit Aufnahme des Hundes in den Haushalt.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kamen
Grundsätzlich besteht für alle Hunde ein Leinenzwang. Nur außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile kann auf die Leine verzichtet werden, wenn sichergstellt ist, dass der Hund im Einwirkungsbereich des Halters bleibt. Dies glit nicht für gefährliche Hunde!
Weitere Informationen
Hinweise für Kamen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024
Stichwörter
Hinweise für Kamen