Aufgaben nach dem Landeshundegesetz
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
- Entgegennahme der Anzeigen von Hundehaltungen nach dem Landeshundegesetz
- Erteilung von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen nach dem Landeshundegesetz
- Überprüfung gefährlicher/unsachgemäßer Hundehaltungen
Verhaltenstest auch 32/2 Veterinärwesen:
- Durchführung einer Prüfung zur Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang
- Ermäßigung der Hundesteuer
Telefonische Erreichbarkeit: 0231/50-26750/24409/25008
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Ordnungsamt - Allg. Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten - Thema Hunde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Erlaubnisantrag (für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen), Sachkundenachweis, Versicherungsnachweis, Führungszeugnis
Formulare
Viele örtliche Ordnungsbehörden halten schriftlich oder elektronisch ausfüllbare Formulare bereit.
Voraussetzungen
- Für die Haltung eines großen Hundes müssen Sie mit der Meldung Ihre Sachkunde nachweisen sowie eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip (Mikrochip-Nr. angeben).
- Zur Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse müssen Sie darüber hinaus ein Führungszeugnis der Belegart OE oder OB (§ 30 Abs. 5 Bundezentralregistergesetz) vorlegen sowie der Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Hundes.
- Zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist darüber hinaus ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachzuweisen. Letzteres ist in der Regel bei Übernahme des Hundes aus dem Tierheim gegeben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dortmund
- Landeshundegesetz
- Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse ist bereits vor Beginn der Haltung einzureichen. Der Hund darf grundsätzlich erst in den Besitz der Haltungsperson übergehen, wenn dem Antrag entsprochen worden ist.
Die Meldung eines großen Hundes soll unverzüglich nach Haltungsbeginn erfolgen. Wenn Dokumente nicht oder nicht vollständig vorliegen, sind diese nachzureichen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Dortmund
ca. 25 € - 300 € nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024