Hundehaltung MeldungOnline erledigen

    Meldepflicht für Hunde

    Halten Sie einen großen Hund, einen Hund einer bestimmten Rasse oder einen Hund, der als gefährlich eingestuft ist, so sind Sie verpflichtet, diesen bei der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) zu melden. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Die Hundesteueranmeldung und -abmeldung können Sie online unter der Rubrik "Onlinedienstleistung" persönlich, schriftlich oder telefonisch beim Amt für Finanzen, Abt. Steuern, vornehmen.

    Wenn Ihr Hund größer als 40 cm (Widerristhöhe) oder schwerer als 20 kg ist bzw. werden kann, ist die Anmeldung online unter der Rubrik "mein Digiport" vorzunehmen. Dann geht automatisch die Haltungsanzeige beim Ordnungsamt ein.

    Handelt es sich um einen Hund bestimmter Rasse (§10) oder einen gefährlichen Hund (§3) geht bei der Online-Anmeldung automatisch eine Haltungserlaubnis beim Amt für öffentliche Ordnung ein.

    Eine Verlängerung der Haltungserlaubnis sowie die Befreiung von der Maulkorb-/ Leinenpflicht für §3 und §10 Hunde des LHundG NRW kann separat online beantragt werden, siehe "Verwandte Dienstleistungen".

    Anmeldung:

    Bitte melden Sie Ihren Hund innerhalb von 2 Wochen nach Anschaffung an. Die Anmeldung erfolgt dann zum 1. des Folgemonats. Falls Sie aus einer anderen Kommune mit Ihrem Hund zugezogen sind, melden Sie bitte Ihren Hund in der vorherigen Kommune ab.

    Wir benötigen für die Anmeldung des Hundes:
    - Ihren Namen und Ihre Adresse
    - Bei Umzug den Tag des Zuzugs nach Paderborn
    - Bei Neuanschaffung den Tag der Aufnahme des Hundes
    - die Hunderasse (bei Mischlingen auch Kreuzungsart angeben)
    - die Anzahl der anzumeldenden Hunde

    Abmeldung:

    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, nachdem der Hund nicht mehr in Ihrem Haushalt lebt.

    Wir benötigen für Ihre Abmeldung:
    - Ihren Namen und Ihre Adresse
    - Ihr Kassenzeichen
    - den Tag, ab dem Ihr Hund nicht mehr in Ihrem Haushalt lebt und zudem den Namen und die Anschrift des neuen Hundehalters

    Auch bei Wegzug in eine andere Stadt muss der Hund abgemeldet werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_fba8b00b8feb8ab2d824d19f73eca4cf

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Finanzen - Abteilung Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Bielefelder Straße 3

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für öffentliche Ordnung - Allgemeine Gefahrenabwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Abdinghof 11

    33098 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für öffentliche Ordnung - Allgemeine Gefahrenabwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Abdinghof 11

    33098 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erlaubnisantrag (für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen), Sachkundenachweis, Versicherungsnachweis, Führungszeugnis

    Formulare

    Viele örtliche Ordnungsbehörden halten schriftlich oder elektronisch ausfüllbare Formulare bereit.

    Voraussetzungen

    • Für die Haltung eines großen Hundes müssen Sie mit der Meldung Ihre Sachkunde nachweisen sowie eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip (Mikrochip-Nr. angeben).
    • Zur Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse müssen Sie darüber hinaus ein Führungszeugnis der Belegart OE oder OB (§ 30 Abs. 5 Bundezentralregistergesetz) vorlegen sowie der Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Hundes.
    • Zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist darüber hinaus ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachzuweisen. Letzteres ist in der Regel bei Übernahme des Hundes aus dem Tierheim gegeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 3, 4, 8, 10 und 11 des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW)

    § 1 DVO LHundG NRW

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse ist bereits vor Beginn der Haltung einzureichen. Der Hund darf grundsätzlich erst in den Besitz der Haltungsperson übergehen, wenn dem Antrag entsprochen worden ist.

    Die Meldung eines großen Hundes soll unverzüglich nach Haltungsbeginn erfolgen. Wenn Dokumente nicht oder nicht vollständig vorliegen, sind diese nachzureichen.

    Fristen

    Es gibt keine gesetzlichen Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Da die zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden in den Städten und Gemeinden unterschiedlich organisiert und ausgestattet sind, kommt es zu unterschiedlichen Bearbeitungsdauern. In der Regel sollte die Bearbeitungszeit jedoch nicht mehr als wenige Wochen betragen.

    Kosten

    Für die Meldung von großen Hunden fallen Verwaltungsgebühren von EUR 25 an. Für Erteilung einer Haltungserlaubnis für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen wird eine Verwaltungsgebühr zwischen EUR 30 bis 100 erhoben.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de