Hundehaltung MeldungOnline erledigen

    Meldepflicht für Hunde

    Halten Sie einen großen Hund, einen Hund einer bestimmten Rasse oder einen Hund, der als gefährlich eingestuft ist, so sind Sie verpflichtet, diesen bei der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) zu melden. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Zuständige Behörden für das Landeshundegesetz sind die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden im Kreisgebiet. Für das Halten von gefährlichen Hunden gemäß § 3 und von Hunden bestimmter Rassen gemäß § 10 sowie deren Kreuzungen ist eine Erlaubnis der Ordnungsämter erforderlich.

    Die Haltung eines großen Hundes gemäß § 11 (Gewicht mindestens 20kg oder Widerristhöhe von mindestens 40cm)  müssen Sie beim Ordnungsamt anzeigen. Um diese Hunde halten zu dürfen, benötigten Sie die erforderliche Sachkunde. Der Nachweis ist durch einen Sachkundetest zu erbringen.

    Des Weiteren sind Sie als Halter*in eines großen Hundes verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abzuschließen und ihn durch einen Mikrochip kennzeichnen zu lassen.

    Informationen zum Landeshundegesetz finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5dcc5d9093b84ca1647c7d70a4b90bc2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-0

    Fax: 05771 73-60

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    • Anmeldevordruck "20/40-Hunde"
    • Nachweis Mikrochipnummer
    • Sachkundenachweis
    • Nachweis Hundehaftpflichtversicherung

    Formulare

    Viele örtliche Ordnungsbehörden halten schriftlich oder elektronisch ausfüllbare Formulare bereit.

    Voraussetzungen

    • Für die Haltung eines großen Hundes müssen Sie mit der Meldung Ihre Sachkunde nachweisen sowie eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip (Mikrochip-Nr. angeben).
    • Zur Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse müssen Sie darüber hinaus ein Führungszeugnis der Belegart OE oder OB (§ 30 Abs. 5 Bundezentralregistergesetz) vorlegen sowie der Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Hundes.
    • Zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist darüber hinaus ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachzuweisen. Letzteres ist in der Regel bei Übernahme des Hundes aus dem Tierheim gegeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 3, 4, 8, 10 und 11 des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW)

    § 1 DVO LHundG NRW

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse ist bereits vor Beginn der Haltung einzureichen. Der Hund darf grundsätzlich erst in den Besitz der Haltungsperson übergehen, wenn dem Antrag entsprochen worden ist.

    Die Meldung eines großen Hundes soll unverzüglich nach Haltungsbeginn erfolgen. Wenn Dokumente nicht oder nicht vollständig vorliegen, sind diese nachzureichen.

    Fristen

    Es gibt keine gesetzlichen Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Da die zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden in den Städten und Gemeinden unterschiedlich organisiert und ausgestattet sind, kommt es zu unterschiedlichen Bearbeitungsdauern. In der Regel sollte die Bearbeitungszeit jedoch nicht mehr als wenige Wochen betragen.

    Kosten

    Hinweise für Rahden

    Die Gebühr pro Hund beläuft sich auf 25,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rahden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de