Meldepflicht für Hunde
Beschreibung
Hinweise für Lemgo
Große Hunde sind Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 40 cm und/oder einem Gewicht von mindestens 20 kg. Die Haltung solcher Hunde muss beim Ordnungsamt angezeigt werden.
Gefährliche Hunde i. S. des Landeshundegesetzes NRW sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden; außerdem Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde. Für die Haltung dieser Hunde benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis. Gleiches gilt für Hunde bestimmter Rassen gem. § 10 LhundG NRW. Dies sind Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Das Mindestalter für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen beträgt 18 Jahre.
Die Haltungserlaubnisse für gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen sind vor dem Einzug des Hundes zu beantragen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lemgo
Haltungsanzeige großer Hund
- Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis
- Mikrochip
Erlaubnisantrag gefährlicher Hund
- Nachweis eines besonderen privaten Interesses an der Haltung eines solchen Hundes
- Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung (Personenschäden mind. 500.000 €, sonstige Schäden mind. 250.000 €)
- Sachkundenachweis gem. § 6 LHundG
- Führungszeugnis
- Erklärung über eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
- Mikrochip
Erlaubnisantrag Hund bestimmter Rasse
- Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung (Personenschäden mind. 500.000 €, sonstige Schäden mind. 250.000 €)
- Sachkundenachweis gem. § 6 LHundG
- Führungszeugnis
- Erklärung über eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
- Mikrochip
Formulare
Viele örtliche Ordnungsbehörden halten schriftlich oder elektronisch ausfüllbare Formulare bereit.
Voraussetzungen
- Für die Haltung eines großen Hundes müssen Sie mit der Meldung Ihre Sachkunde nachweisen sowie eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip (Mikrochip-Nr. angeben).
- Zur Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse müssen Sie darüber hinaus ein Führungszeugnis der Belegart OE oder OB (§ 30 Abs. 5 Bundezentralregistergesetz) vorlegen sowie der Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Hundes.
- Zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist darüber hinaus ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachzuweisen. Letzteres ist in der Regel bei Übernahme des Hundes aus dem Tierheim gegeben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lemgo
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse ist bereits vor Beginn der Haltung einzureichen. Der Hund darf grundsätzlich erst in den Besitz der Haltungsperson übergehen, wenn dem Antrag entsprochen worden ist.
Die Meldung eines großen Hundes soll unverzüglich nach Haltungsbeginn erfolgen. Wenn Dokumente nicht oder nicht vollständig vorliegen, sind diese nachzureichen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024
Stichwörter
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