Meldepflicht für Hunde
Beschreibung
Hinweise für Blomberg
Zu unterscheiden ist zwischen
- der Haltungsanzeige für einen großen Hund (A),
- der Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund (B)
- der Haltungserlaubnis für Hunde bestimmter Rassen (C).
A. Haltungsanzeige für einen großen Hund:
Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
Benötigt werden:
- Anzeigevordruck (Siehe Onlinedienstleistung - Formular "Anzeige der Haltung eines großen Hundes")
- Sachkundenachweis (ausführliche Informationen hierzu weiter unten auf dieser Seite)
- Haftpflichtversicherungsnachweis: Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen.
- Nachweis über die Mikrochipkennzeichnung: Im Rahmen der Mikrochippung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige beifügen. Wenn Ihr Hund noch nicht gechipt ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt und nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen.
B. Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund
Für Hunde folgender Rassen ist eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Hundehaltung erforderlich:
American Staffordshire Terrier / Bullterrier / Pittbull Terrier / Staffordshire Bullterrier
Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
Benötigt werden:
- Antrag (siehe Onlinedienstleistung - Formular "Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder bestimmter Rasse")
- Sachkundenachweis (ausführliche Informationen hierzu weiter unten auf dieser Seite)
- Führungszeugnis
- Haftpflichtversicherungsnachweis: Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen
- Nachweis über die Mikrochipkennzeichnung: Im Rahmen der Mikrochippung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige beifügen. Wenn Ihr Hund noch nicht gechipt ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt und nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen.
- Nachweis des besonderen öffentlichen oder privaten Interesses an der Hundehaltung
Weitere Voraussetzungen:
- Volljährigkeit: Halter:in muss das 18. Lebensjahr vollendet haben
- Leinenführigkeit: Halter:in muss in der Lage sein, den gefährlichen Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
- Ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung: Sie müssen nachweisen, dass Sie die nötigen Sicherungsmaßnahmen für Ihr Grundstück, Ihre Wohnung oder den Zwinger getroffen haben, um ein Entweichen und Entlaufen Ihres Hundes zu verhindern
C. Haltungserlaubnis für einen Hund bestimmter Rassen
Für Hunde folgender Rassen ist eine Erlaubnis zur Hundehaltung erforderlich:
Alano / American Bulldog / Bullmastiff / Dogo Argentino / Fila Brasileiro / Mastiff / Mastino Espanol / Mastino Napoletano / Rottweiler / Tosa Inu
Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
Benötigt werden:
- Antrag (siehe Onlinedienstleistung - Formular "Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder bestimmter Rasse")
- Sachkundenachweis (ausführliche Informationen hierzu weiter unten auf dieser Seite)
- Führungszeugnis
- Haftpflichtversicherungsnachweis: Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen.
- Nachweis über die Microchipkennzeichnung: Im Rahmen der Mikrochipung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige beifügen. Wenn Ihr Hund noch nicht gechipt ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt und nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen.
Weitere Voraussetzungen:
- Volljährigkeit: Halter:in muss das 18. Lebensjahr vollendet haben
- Ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung: Sie müssen nachweisen, dass Sie die nötigen Sicherungsmaßnahmen für Ihr Grundstück, Ihre Wohnung oder den Zwinger getroffen haben, um ein Entweichen und Entlaufen Ihres Hundes zu verhindern
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Blomberg
Haltungsanzeige großer Hund
- Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis
- Mikrochip
Erlaubnisantrag gefährlicher Hund
- Nachweis eines besonderen privaten Interesses an der Haltung eines solchen Hundes
- Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung (Personenschäden mind. 500.000 €, sonstige Schäden mind. 250.000 €)
- Sachkundenachweis gem. § 6 LHundG
- Führungszeugnis
- Erklärung über eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
- Mikrochip
Erlaubnisantrag Hund bestimmter Rasse
- Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung (Personenschäden mind. 500.000 €, sonstige Schäden mind. 250.000 €)
- Sachkundenachweis gem. § 6 LHundG
- Führungszeugnis
- Erklärung über eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
- Mikrochip
Formulare
Viele örtliche Ordnungsbehörden halten schriftlich oder elektronisch ausfüllbare Formulare bereit.
Voraussetzungen
- Für die Haltung eines großen Hundes müssen Sie mit der Meldung Ihre Sachkunde nachweisen sowie eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip (Mikrochip-Nr. angeben).
- Zur Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse müssen Sie darüber hinaus ein Führungszeugnis der Belegart OE oder OB (§ 30 Abs. 5 Bundezentralregistergesetz) vorlegen sowie der Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Hundes.
- Zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist darüber hinaus ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachzuweisen. Letzteres ist in der Regel bei Übernahme des Hundes aus dem Tierheim gegeben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Blomberg
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse ist bereits vor Beginn der Haltung einzureichen. Der Hund darf grundsätzlich erst in den Besitz der Haltungsperson übergehen, wenn dem Antrag entsprochen worden ist.
Die Meldung eines großen Hundes soll unverzüglich nach Haltungsbeginn erfolgen. Wenn Dokumente nicht oder nicht vollständig vorliegen, sind diese nachzureichen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Blomberg
Sachkundenachweis für Hundehalter:innen
Das Landeshundegesetz fordert, dass die Halter:innen von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen oder großen Hunden sachkundig für die Hundehaltung sein müssen. Hier erfahren Sie, wie und wo Sie den Nachweis erbringen und die Sachkundeprüfung ablegen können.
- Sachkunde für größere Hunde (40/20 - Hunde)
Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden - Sachkunde für Hunde bestimmter Rassen
Auch diese Prüfung können Sie bei einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes ablegen oder bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle - Sachkunde für gefährliche Hunde
Für gefährliche Hunde (§ 3 Landeshundegesetz) muss die Sachkundeprüfung bei einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes abgelegt werden - Prüfung beim Veterinäramt des Kreises Lippe
Zur Sachkundeprüfung beim Veterinäramt können Sie sich anmelden:
Montags bis Freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 05231/62-2250.
Durchgeführt werden die Prüfungen in der Regel nach Terminvereinbarung.
Vor Haltungsbeginn sollten grundsätzlich die Haltungsvoraussetzungen durch die Behörde geprüft werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024
Stichwörter
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