Hundehaltung Meldung

    Meldepflicht für Hunde

    Halten Sie einen großen Hund, einen Hund einer bestimmten Rasse oder einen Hund, der als gefährlich eingestuft ist, so sind Sie verpflichtet, diesen bei der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) zu melden. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Die Haltung eines "großen Hundes" muss dem Ordnungsamt lediglich angezeigt werden. Eine Erlaubnis ist in der Regel nicht erforderlich.


    Eine Erlaubnis wird lediglich bei "Gefährlichen Hunden" und "Hunde bestimmter Rassen" erforderlich. Zusätzlich ist immer ein steuerliche Anmeldung notwendig. Schauen Sie hierzu unter "Verwandte Dienstleistungen".

    Als "Gefährliche Hunde" gelten Hunde der Rassen

    • Pittbull Terrier
    • American Staffordshire Terrier
    • Staffordshire Bullterrier
    • Bullterrier

    Des Weiteren werden deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden als "Gefährliche Hunde" eingestuft. Mehr Information finden Sie unter verwandte Dienstleistungen "Hundehaltung / Gefährliche Hunde".

    Als "Hunde bestimmter Rassen" gelten 

    • Alano
    • American Bulldog
    • Bullmastiff, Mastiff
    • Mastino Espanol
    • Mastino Napoletano
    • Fila Brasileiro
    • Dogo Argentino
    • Rottweiler
    • Tosa Inu

    Des Weiteren werden deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden als "Hunde bestimmter Rassen" eingestuft. Mehr Informationen finden Sie unter verwandte Dienstleistungen "Hundehaltung / Hunde bestimmter Rassen".

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_654b447e2d117d2525505484e7b78faa

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05225 8768-222

    Fax: 05225 8768-55

    E-Mail: meldeamt@spenge.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen
    • Kopie der Tierhalterpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme: 500.000 Euro/Personenschäden, 250.000 Euro/sonstige Schäden).
    • Nachweis über Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip.
    • Sachkundenachweis
      • es wird nachgewiesen, dass die Halterin bzw. der Halter über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen Hund so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
      • Mehr Informationen unter "Weitere Informationen"
    • Wichtig!
      • für die Haltung eines "gefährlichen Hundes" oder eines "Hundes bestimmter Rasse" gelten andere Bestimmungen bezüglich des Sachkundenachweises. Mehr Information finden Sie unter verwandte Dienstleistungen "Hundehaltung / Gefährliche Hunde" und "Hundehaltung / Hunde bestimmter Rassen".

    Formulare

    Viele örtliche Ordnungsbehörden halten schriftlich oder elektronisch ausfüllbare Formulare bereit.

    Voraussetzungen

    • Für die Haltung eines großen Hundes müssen Sie mit der Meldung Ihre Sachkunde nachweisen sowie eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip (Mikrochip-Nr. angeben).
    • Zur Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse müssen Sie darüber hinaus ein Führungszeugnis der Belegart OE oder OB (§ 30 Abs. 5 Bundezentralregistergesetz) vorlegen sowie der Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Hundes.
    • Zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist darüber hinaus ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachzuweisen. Letzteres ist in der Regel bei Übernahme des Hundes aus dem Tierheim gegeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Spenge

    Generell
    • Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)
    Gefährliche Hunde
    • § 3 LHundG NRW
    Hunde bestimmter Rassen
    • § 10 LHundG NRW
    Gebühren
    •  Tarifstelle 18a.1.10 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse ist bereits vor Beginn der Haltung einzureichen. Der Hund darf grundsätzlich erst in den Besitz der Haltungsperson übergehen, wenn dem Antrag entsprochen worden ist.

    Die Meldung eines großen Hundes soll unverzüglich nach Haltungsbeginn erfolgen. Wenn Dokumente nicht oder nicht vollständig vorliegen, sind diese nachzureichen.

    Fristen

    Es gibt keine gesetzlichen Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Da die zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden in den Städten und Gemeinden unterschiedlich organisiert und ausgestattet sind, kommt es zu unterschiedlichen Bearbeitungsdauern. In der Regel sollte die Bearbeitungszeit jedoch nicht mehr als wenige Wochen betragen.

    Kosten

    Für die Meldung von großen Hunden fallen Verwaltungsgebühren von EUR 25 an. Für Erteilung einer Haltungserlaubnis für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen wird eine Verwaltungsgebühr zwischen EUR 30 bis 100 erhoben.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Spenge

    Sachkundenachweis
    Der erforderliche Nachweis wird erbracht durch:
    • die Bescheinigung eines autorisierten Tierarztes bzw. einer autorisierten Tierärztin,
    • eine Kopie einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundes-Tierärzteverordnung,
    • eine Kopie eines Jagdscheins,
    • eine Kopie der Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zur Zucht oder Haltung von Hunden oder
    • den Nachweis über eine Ausbildung zum Polizeihundeführer bzw. Polizeihundeführerin

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Spenge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de