Hundehaltung Meldung

    Meldepflicht für Hunde

    Halten Sie einen großen Hund, einen Hund einer bestimmten Rasse oder einen Hund, der als gefährlich eingestuft ist, so sind Sie verpflichtet, diesen bei der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) zu melden. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    "Große Hunde" im Sinne des Landeshundegesetzes NRW sind Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Auch Hunde, die die genannten Maße, z.B. aufgrund ihres Alters (noch) nicht erreicht haben, unterfallen der Einstufung nach § 11 Abs. 1 LHundG NRW. Maßgeblich ist, dass die Maße im ausgewachsenen Zustand erreicht werden. Die für die Feststellung erforderlichen Angaben könne z.B. der Fachliteratur oder den Fachinformationen bzw. offiziellen Angaben der jeweiligen FCI-anerkannten Zuchtverbände entnommen werden.

    Die Haltung eines derartigen Hundes ist der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich. Diese Erlaubnis ist nur erforderlich für Hunde, die in den §§ 3 und 10 LHundG-NRW gelistet sind, siehe verwandte Dienstleistungen "Haltung eines gefährlichen Hundes" / "Haltung eines Hundes bestimmter Rassen". 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0c5fa7e1bcf3bf6400ace66e64f2d62d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.1 Ordnungsamt, Gewerbe, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    1. Der erforderliche Sachkundenachweis wird erbracht durch:
    • die Bescheinigung eines autorisierten Tierarztes bzw. einer autorisierten Tierärztin,
    • eine Kopie einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundes-Tierärzteverordnung,
    • eine Kopie eines Jagdscheins,
    • eine Kopie der Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zur Zucht oder Haltung von Hunden oder
    • den Nachweis über eine Ausbildung zum Polizeihundeführer bzw. Polizeihundeführerin
      2. Nachweis der Haftpflichtversicherung: Als Halterin bzw. Halter eines Hundes sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abzuschließen und nachzuweisen.   3. Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Microchip.

    Formulare

    Viele örtliche Ordnungsbehörden halten schriftlich oder elektronisch ausfüllbare Formulare bereit.

    Voraussetzungen

    • Für die Haltung eines großen Hundes müssen Sie mit der Meldung Ihre Sachkunde nachweisen sowie eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip (Mikrochip-Nr. angeben).
    • Zur Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse müssen Sie darüber hinaus ein Führungszeugnis der Belegart OE oder OB (§ 30 Abs. 5 Bundezentralregistergesetz) vorlegen sowie der Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Hundes.
    • Zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist darüber hinaus ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachzuweisen. Letzteres ist in der Regel bei Übernahme des Hundes aus dem Tierheim gegeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne

    • Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse ist bereits vor Beginn der Haltung einzureichen. Der Hund darf grundsätzlich erst in den Besitz der Haltungsperson übergehen, wenn dem Antrag entsprochen worden ist.

    Die Meldung eines großen Hundes soll unverzüglich nach Haltungsbeginn erfolgen. Wenn Dokumente nicht oder nicht vollständig vorliegen, sind diese nachzureichen.

    Fristen

    Es gibt keine gesetzlichen Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Da die zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden in den Städten und Gemeinden unterschiedlich organisiert und ausgestattet sind, kommt es zu unterschiedlichen Bearbeitungsdauern. In der Regel sollte die Bearbeitungszeit jedoch nicht mehr als wenige Wochen betragen.

    Kosten

    Für die Meldung von großen Hunden fallen Verwaltungsgebühren von EUR 25 an. Für Erteilung einer Haltungserlaubnis für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen wird eine Verwaltungsgebühr zwischen EUR 30 bis 100 erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Löhne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de