Hundehaltung Meldung

    Meldepflicht für Hunde

    Halten Sie einen großen Hund, einen Hund einer bestimmten Rasse oder einen Hund, der als gefährlich eingestuft ist, so sind Sie verpflichtet, diesen bei der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) zu melden. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Als Hundehalter*in sind Sie verpflichtet, die Haltung eines großen Hundes den örtlichen Ordnungsbehörden zu melden.

    Im Landeshundegesetz ist geregelt, welche Hunde als groß gelten. Das sind Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mehr als 40 cm erreichen oder schwerer als 20 kg werden.

    Die Ordnungsbehörde nimmt die Meldung entgegen. Sie kann aber die Haltung untersagen, wenn Nachweise nicht vorgelegt werden.

    Mit der Meldung ist einer einmalige Gebühr verbunden, die laut Ziffer 18a.1.10 der Allgemeinen Gebührenordnung NRW 25,00 Euro beträgt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    • Sachkundenachweis oder ein Jagdschein
      Der Sachkundenachweis kann von Tierärzt*innen oder einer anerkannten sachverständigen Person ausgestellt werden. Tierärzt*innen, Polizeihundeführer*innen und Personen, die nach § 10 Abs. 3 LHundG Sachkundebescheinigungen ausstellen dürfen gelten als sachkundig und benötigen keinen gesonderten Nachweis.
    • Nachweis der Hunde-Haftpflichtversicherung (Mindestdeckung für Personenschäden 500.000 Euro und für Sachschäden 250.000 Euro)
    • Nachweis über eine Mikrochipkennzeichnung des Hundes
    • In Einzelfällen auf Anordnung der Behörde: Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)

    Formulare

    Viele örtliche Ordnungsbehörden halten schriftlich oder elektronisch ausfüllbare Formulare bereit.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    • Sachkunde
    • Zuverlässigkeit im Sinne des § 7 Landeshundegesetz (Sie dürfen insbesondere nicht gegen bestimmte Vorschriften des Tierschutz-, Waffen-, Jagd- oder Hunderechts verstoßen haben, nicht wegen gewisser Straftaten rechtskäftig verurteilt worden sein, nicht aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung unter Betreuung stehen und weder trunksüchtig noch rauschmittelsüchtig sein).
    • eine besondere Haftpflichtversicherung (siehe "erforderliche Unterlagen")
    • Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Bitte melden Sie den Hund zuerst zur Hundesteuer an. Im Rahmen der Hundesteueranmeldung haben Sie die Möglichkeit einer Weitergabe der Daten zuzustimmen. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie die Haltung nur einmal anzeigen müssen. Alternativ können Sie den Hund auf dieser Seite online bei der Ordnungsbehörde melden.

    Alternativ steht unter "Downloads" ein Vordruck bereit. Diesen können Sie schriftlich oder persönlich bei uns einreichen. Die Unterlagen werden geprüft und Ihr Hund in der Landeshundedatenbank erfasst. Sollten die Unterlagen unvollständig sein erhalten Sie weitere Nachricht.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sobald Sie beabsichtigen, einen großen Hund zu halten, können Sie die Anzeige aufgeben. Spätestens aber, wenn Sie den Hund tatsächlich in den Haushalt aufgenommen haben.

    Unmittelbar nach Aufnahme des Hundes muss die Anmeldung erfolgen. 

    Fristen für das Nachreichen von Unterlagen zu einem unvollständigen Antrag werden individuell festgelegt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Eine pauschale Bearbeitungsdauer kann nicht festgelegt werden. Durchschnittlich kann man mit 10-15 Werktagen rechnen, wenn die Anmeldung vollständig ist.

    Sie erhalten nur dann weitere Nachricht, wenn Ihre Angaben unvollständig sind.

    Kosten

    Für die Meldung von großen Hunden fallen Verwaltungsgebühren von EUR 25 an. Für Erteilung einer Haltungserlaubnis für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen wird eine Verwaltungsgebühr zwischen EUR 30 bis 100 erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de