Meldepflicht für Hunde
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
- Innerhalb bebauter Orts- und Wohnlagen
- in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten-, Grün- und Sportanlagen
- bei öffentlichen Veranstaltungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
- in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten
Generell dürfen Tiere nicht auf Schulhöfe und öffentliche Spielplätze mitgenommen werden sowie in Wasserflächen innerhalb öffentlicher Grünflächen baden.
Weitere Hinweise finden Sie im Informationsblatt zur Anleinpflicht im Bereich Downloads.
Eine Hundefreilauffläche finden Sie in Sankt Augustin-Niederpleis, Schulstraße.
Verunreinigungen
Bitte beseitigen Sie Hundekot und andere Verunreinigungen Ihres Vierbeiners. Ausgenommen hiervon sind Blinde und hochgradig Sehbehinderte, die Blindenhunde mit sich führen.
Erlaubnispflichtige und anzeigepflichtige Hunde
Für Personen, die bestimmte Hunde halten, besteht eine Erlaubnis- und Anzeigepflicht, wobei die Hunde zur besseren Übersicht in Kategorien eingeordnet werden. Nähere Informationen hierzu können Sie dem Informationsblatt für große Hunde und dem Informationsblatt gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen entnehmen.
Verstöße gegen die oben stehenden Verpflichtungen können mit einem Bußgeld belegt werden.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
- Anmeldeformular (Hunde bestimmter Rassen, gefährliche Hunde, große Hunde) mit den dort genannten Belegen und Nachweisen
Im Einzelfall können darüber hinaus noch weitere Unterlagen notwendig sein.
Formulare
Viele örtliche Ordnungsbehörden halten schriftlich oder elektronisch ausfüllbare Formulare bereit.
Voraussetzungen
- Für die Haltung eines großen Hundes müssen Sie mit der Meldung Ihre Sachkunde nachweisen sowie eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip (Mikrochip-Nr. angeben).
- Zur Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse müssen Sie darüber hinaus ein Führungszeugnis der Belegart OE oder OB (§ 30 Abs. 5 Bundezentralregistergesetz) vorlegen sowie der Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Hundes.
- Zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist darüber hinaus ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachzuweisen. Letzteres ist in der Regel bei Übernahme des Hundes aus dem Tierheim gegeben.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 3, 4, 8, 10 und 11 des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW)
§ 1 DVO LHundG NRW
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse ist bereits vor Beginn der Haltung einzureichen. Der Hund darf grundsätzlich erst in den Besitz der Haltungsperson übergehen, wenn dem Antrag entsprochen worden ist.
Die Meldung eines großen Hundes soll unverzüglich nach Haltungsbeginn erfolgen. Wenn Dokumente nicht oder nicht vollständig vorliegen, sind diese nachzureichen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Sankt Augustin
Bitte melden Sie Ihren Hund zusätzlich noch bei der Steuerverwaltung der Stadt Sankt Augustin an. Eine automatische Anmeldung durch das Ordnungsamt erfolgt nicht.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024
Stichwörter
Hinweise für Sankt Augustin