Hundehaltung Meldung

    Meldepflicht für Hunde

    Halten Sie einen großen Hund, einen Hund einer bestimmten Rasse oder einen Hund, der als gefährlich eingestuft ist, so sind Sie verpflichtet, diesen bei der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) zu melden. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Rücksichtnahme und Umsicht erleichtern das Zusammenleben von Mensch und Hund. Halten und führen Sie Ihren Hund daher bitte so, dass von ihm keine Belästigungen für Menschen oder Tiere ausgehen. Die gesetzliche Grundlage für die Haltung von Hunden in Nordrhein-Westfalen ist das Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW). Die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Sankt Augustin über die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung enthält weitere Regelungen. Hieraus ergeben sich für Sie als Halterin oder Halter eines Hundes verschiedene Verpflichtungen:   Anleinpflichten   In Sankt Augustin müssen Sie Ihren Hund in folgenden Bereichen an einer maximal 1,50 m langen Leine führen:
    • Innerhalb bebauter Orts- und Wohnlagen
    • in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten-, Grün- und Sportanlagen
    • bei öffentlichen Veranstaltungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
    • in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten

    Generell dürfen Tiere nicht auf Schulhöfe und öffentliche Spielplätze mitgenommen werden sowie in Wasserflächen innerhalb öffentlicher Grünflächen baden.

    Weitere Hinweise finden Sie im Informationsblatt zur Anleinpflicht im Bereich Downloads.

    Eine Hundefreilauffläche finden Sie in Sankt Augustin-Niederpleis, Schulstraße.

    Verunreinigungen

    Bitte beseitigen Sie Hundekot und andere Verunreinigungen Ihres Vierbeiners. Ausgenommen hiervon sind Blinde und hochgradig Sehbehinderte, die Blindenhunde mit sich führen.

    Erlaubnispflichtige und anzeigepflichtige Hunde

    Für Personen, die bestimmte Hunde halten, besteht eine Erlaubnis- und Anzeigepflicht, wobei die Hunde zur besseren Übersicht in Kategorien eingeordnet werden. Nähere Informationen hierzu können Sie dem Informationsblatt für große Hunde und dem Informationsblatt gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen entnehmen.

    Verstöße gegen die oben stehenden Verpflichtungen können mit einem Bußgeld belegt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d5b3af5930272afbd76f89a158f47647

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    • Anmeldeformular (Hunde bestimmter Rassen, gefährliche Hunde, große Hunde) mit den dort genannten Belegen und Nachweisen

    Im Einzelfall können darüber hinaus noch weitere Unterlagen notwendig sein.

    Formulare

    Viele örtliche Ordnungsbehörden halten schriftlich oder elektronisch ausfüllbare Formulare bereit.

    Voraussetzungen

    • Für die Haltung eines großen Hundes müssen Sie mit der Meldung Ihre Sachkunde nachweisen sowie eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip (Mikrochip-Nr. angeben).
    • Zur Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse müssen Sie darüber hinaus ein Führungszeugnis der Belegart OE oder OB (§ 30 Abs. 5 Bundezentralregistergesetz) vorlegen sowie der Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Hundes.
    • Zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist darüber hinaus ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachzuweisen. Letzteres ist in der Regel bei Übernahme des Hundes aus dem Tierheim gegeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 3, 4, 8, 10 und 11 des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW)

    § 1 DVO LHundG NRW

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse ist bereits vor Beginn der Haltung einzureichen. Der Hund darf grundsätzlich erst in den Besitz der Haltungsperson übergehen, wenn dem Antrag entsprochen worden ist.

    Die Meldung eines großen Hundes soll unverzüglich nach Haltungsbeginn erfolgen. Wenn Dokumente nicht oder nicht vollständig vorliegen, sind diese nachzureichen.

    Fristen

    Es gibt keine gesetzlichen Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Da die zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden in den Städten und Gemeinden unterschiedlich organisiert und ausgestattet sind, kommt es zu unterschiedlichen Bearbeitungsdauern. In der Regel sollte die Bearbeitungszeit jedoch nicht mehr als wenige Wochen betragen.

    Kosten

    Für die Meldung von großen Hunden fallen Verwaltungsgebühren von EUR 25 an. Für Erteilung einer Haltungserlaubnis für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen wird eine Verwaltungsgebühr zwischen EUR 30 bis 100 erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Bitte melden Sie Ihren Hund zusätzlich noch bei der Steuerverwaltung der Stadt Sankt Augustin an. Eine automatische Anmeldung durch das Ordnungsamt erfolgt nicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de