Meldepflicht für Hunde
Beschreibung
Hinweise für Wassenberg
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet. Die Haltung von Hunden aus gewerblichen/beruflichen Zwecken ist nicht steuerpflichtig.
Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat.
Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Anmeldung
Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Bei Hunden, die dem Halter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist.
Bei der Anmeldung wird eine Hundesteuermarke ausgehändigt. Bei Verlust oder Unleserlichkeit dieser Hundesteuermarke ist eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr bei der Stadt zu erwerben.
Haben Sie einen Hund, dessen Widerristhöhe (Schulterhöhe) mindestens 40 cm beträgt oder ausgewachsen betragen wird, oder der üblicherweise schwerer als 20 kg wird? Dann müssen Sie diesen Hund bei der Ordnungsbehörde anmelden. Wollen Sie einen gefährlichen Hund oder einen Hund bestimmter Rasse nach dem Landeshundegesetz halten, benötigen Sie eine ordnungsbehördliche Erlaubnis. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter der Dienstleistung Hundehaltung.
Abmeldung
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder nachdem der Halter aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt abzumelden.
Mit der Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke an die Stadt zurückzugeben. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.
Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhandenkommt oder eingeht. Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.
Die An- bzw. Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Hierfür stehen die entsprechenden Vordrucke zur Verfügung.
Verlust Hundemarke
Eine Ersatzmarke kann bei Verlust gegen Zahlung einer Schutzgebühr von 3,50 € im Rathaus persönlich (Barzahlung) oder schriftlich per Antrag (Überweisung), siehe Downloads, beantragt werden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wassenberg
Für die Anmeldung werden Tierausweis und/oder Kaufvertrag benötigt.
Für die Abmeldung
- bei Wegzug: Hundesteuermarke und neue Anschrift;
- bei Verkauf: Hundesteuermarke, Name und Anschrift des neuen Hundeshalters;
- bei Tod: Hundesteuermarke und tierärztliche Bescheinigung
Formulare
Viele örtliche Ordnungsbehörden halten schriftlich oder elektronisch ausfüllbare Formulare bereit.
Voraussetzungen
- Für die Haltung eines großen Hundes müssen Sie mit der Meldung Ihre Sachkunde nachweisen sowie eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip (Mikrochip-Nr. angeben).
- Zur Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse müssen Sie darüber hinaus ein Führungszeugnis der Belegart OE oder OB (§ 30 Abs. 5 Bundezentralregistergesetz) vorlegen sowie der Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Hundes.
- Zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist darüber hinaus ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachzuweisen. Letzteres ist in der Regel bei Übernahme des Hundes aus dem Tierheim gegeben.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 3, 4, 8, 10 und 11 des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW)
§ 1 DVO LHundG NRW
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse ist bereits vor Beginn der Haltung einzureichen. Der Hund darf grundsätzlich erst in den Besitz der Haltungsperson übergehen, wenn dem Antrag entsprochen worden ist.
Die Meldung eines großen Hundes soll unverzüglich nach Haltungsbeginn erfolgen. Wenn Dokumente nicht oder nicht vollständig vorliegen, sind diese nachzureichen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024
Stichwörter
Hinweise für Wassenberg