Hundehaltung Meldung

    Meldepflicht für Hunde

    Halten Sie einen großen Hund, einen Hund einer bestimmten Rasse oder einen Hund, der als gefährlich eingestuft ist, so sind Sie verpflichtet, diesen bei der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) zu melden. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Anmeldung eines Hundes

    Wer im Stadtgebiet im eigenen Interesse oder im Interesse eines Haushaltsangehörigen einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat, muss diesen anmelden und Hundesteuer bezahlen. Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder -wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist- innerhalb von 2 Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, anzumelden.
    Die Anmeldung kann persönlich bei der Steuerabteilung erfolgen oder direkt über die Onlinedienstleistung erstellt und eingereicht werden.

    Die Haltung "großer Hunde" muss zudem beim Ordnungsamt der Stadt Baesweiler angezeigt werden. Zur Haltung von "Hunden bestimmter Rassen" und "gefährlichen Hunden" benötigen Sie eine ordnungsbehördliche Erlaubnis nach dem Landeshundegesetz NRW.

    Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die

    • ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "B", "Bl", "aG", "Gl" oder "H") dienen,
    • als Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung von nicht gewerblich gehaltenen Herden verwandt werden,
    • aus dem Tierheim Aachen stammen, aber nur für 24 Monate.

    Steuerermäßigung auf die Hälfte des Steuersatzes wird auf Antrag gewährt für Hunde, die

    • zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen, erforderlich sind,
    • von sog. Jagdausübungsberechtigten verwendet werden, sofern diese Inhaber eines Jagdscheines sind, jedoch für höchstens zwei Hunde
    • als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhund verwendet werden, durch Vorlegen eines Prüfungszeugnisses sowie ein geeigneter Nachweis der Verwendung des Hundes

    Steuerermäßigung auf ein Viertel des Steuersatzes wird auf Antrag gewährt für Hunde, die zur Bewachung eines landschaftlichen Anwesens, welches von dem nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 m entfernt liegt, dienen.

    Außerdem wird die Steuer auf die Hälfte des Steuersatzes reduziert für Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB-XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB-XII) oder Arbeitslosengeld II (§§ 19-27 SGB-II) erhalten sowie für einkommensmäßig gleichstehende Personen, jedoch nur für einen Hund. Die Ermäßigung wird für den Zeitraum des Bewilligungsbescheides gewährt. Der Antrag auf Ermäßigung muss 14 Tage vor dem 1. eines Monats zusammen mit dem aktuellen Bewilligungsbescheid eingereicht werden.

    SEPA-Lastschriftmandat
    Sie können der Stadt Baesweiler die Ermächtigung erteilen, die von Ihnen zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit der Hundesteuer zu Lasten Ihres Bankkontos per Lastschrift einzuziehen. Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (ehemals Einzugsermächtigung) muss schriftlich erfolgen, da dieses vom Kontoinhaber unterschrieben werden muss.
    Bitte nutzen Sie die Dienstleistung "SEPA-Lastschrift", um ein entsprechendes Mandat im Online-Verfahren zu erstellen, auszudrucken und unterschrieben an die Stadtkasse zu schicken.

    Abmeldung eines Hundes

    Die Abmeldung eines Hundes ist innerhalb von 2 Wochen erforderlich

    • bei einem Halterwechsel,
    • beim Wegzug des Halters aus dem Stadtgebiet oder
    • durch den Tod des Hundes.

    Die Abmeldung kann persönlich bei der Steuerabteilung erfolgen oder direkt über die Onlinedienstleistung erstellt und eingereicht werden.

    Sofern die Abmeldung des Hundes erst nach Ablauf dieser Zweiwochenfrist bei der Stadt erfolgt, bleibt der Hund bis zum Ablauf des Monats, in welchem die Abmeldung bei der Stadt eingeht, steuerpflichtig.
    Die Hundesteuermarke ist an die Steuerabteilung zurückzugeben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e95f25b4c7c1856b00df4ab2abb2203a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Finanz-, Steuer- und Gebührenabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Burg 3

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erlaubnisantrag (für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen), Sachkundenachweis, Versicherungsnachweis, Führungszeugnis

    Formulare

    Viele örtliche Ordnungsbehörden halten schriftlich oder elektronisch ausfüllbare Formulare bereit.

    Voraussetzungen

    • Für die Haltung eines großen Hundes müssen Sie mit der Meldung Ihre Sachkunde nachweisen sowie eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip (Mikrochip-Nr. angeben).
    • Zur Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse müssen Sie darüber hinaus ein Führungszeugnis der Belegart OE oder OB (§ 30 Abs. 5 Bundezentralregistergesetz) vorlegen sowie der Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Hundes.
    • Zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist darüber hinaus ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachzuweisen. Letzteres ist in der Regel bei Übernahme des Hundes aus dem Tierheim gegeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 3, 4, 8, 10 und 11 des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW)

    § 1 DVO LHundG NRW

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse ist bereits vor Beginn der Haltung einzureichen. Der Hund darf grundsätzlich erst in den Besitz der Haltungsperson übergehen, wenn dem Antrag entsprochen worden ist.

    Die Meldung eines großen Hundes soll unverzüglich nach Haltungsbeginn erfolgen. Wenn Dokumente nicht oder nicht vollständig vorliegen, sind diese nachzureichen.

    Fristen

    Es gibt keine gesetzlichen Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Da die zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden in den Städten und Gemeinden unterschiedlich organisiert und ausgestattet sind, kommt es zu unterschiedlichen Bearbeitungsdauern. In der Regel sollte die Bearbeitungszeit jedoch nicht mehr als wenige Wochen betragen.

    Kosten

    Für die Meldung von großen Hunden fallen Verwaltungsgebühren von EUR 25 an. Für Erteilung einer Haltungserlaubnis für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen wird eine Verwaltungsgebühr zwischen EUR 30 bis 100 erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Baesweiler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de